Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Betriebsausgaben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Betriebsausgaben

    Hallo zusammen,

    ich bereite meine Existenzgründung als Freiberufler vor, war bis vor kurzem in längerer Elternzeit. Somit habe ich in 2009 keine Einkommensteuer gezahlt. Ich möchte dennoch meine Betriebsausgaben, die ich in Vorbereitung der Freiberuflichkeit tätigte, als "vorweggenommene Betriebsausgaben", als Verlust festsetzen lassen, um diesen in 2010 nutzen zu können. Reicht es, wenn ich in Anlage S den Verlust darstelle oder muss ich das noch woanders einfügen?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

    Herzliche Grüße
    ABS

    #2
    AW: Betriebsausgaben

    Nein, ein weiterer Eintrag ist nicht erforderlich.

    Zusammen mit der Steuererklärung würde ich jedoch auf einem Beiblatt kurz erläutern, welche Tätigkeit künftig ausgeübt wird und warum die Kosten angefallen sind.

    Kommentar


      #3
      AW: Betriebsausgaben

      Hej Krake,

      vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Gruß
      ABS

      Kommentar


        #4
        AW: Betriebsausgaben

        Die Betriebsgründung findet doch bereits mit den ersten Vorbereitungshandlungen statt, nicht erst, wenn man auch Einnahmen erzielt. Insofern kann für 2009 bereits eine normale Einnahmen-Überschußrechnung ohne Einnahmen erstellt werden (natürlich auch formlos möglich, Elster-EÜR sollte aber auch keine Probleme verursachen).

        Kommentar


          #5
          AW: Betriebsausgaben

          Danke, V. Liersee!

          Es ging insbesondere darum, dass ich die Betriebsausgaben in 2009 hatte, aber keine ESt in 2009 gezahlt habe. In 2009 kann ich die Betriebsausgaben (tatsächlich für die Vorgründung möglich), gar nicht für mich steuerlich nutzen. Insofern werde ich sie wie beschrieben als Verlust für 2010 anmelden.

          Herzliche Grüße
          ABS

          Kommentar

          Lädt...
          X