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Arbeitslosengeld I über 12 Monate - keine Steuerberechnung möglich!

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    Arbeitslosengeld I über 12 Monate - keine Steuerberechnung möglich!

    Hallo zusammen,

    in Zeile 96 des Hauptvordrucks habe ich Einkommensersatzleistungen (Arbeitslosengeld) vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 eingetragen. Der Betrag kam über den Belegabruf von der Agentur für Arbeit.
    Die Steuererklärung enthält KEINE Anlage N.
    Dadurch sind in der Anlage Vorsorgeaufwendungen Zeile 12 (Krankenversicherung) und Zeile 14 (Pflegeversicherung) keine Werte enthalten.

    Nach dem Klick auf Steuerberechnung / Ausführliche Darstellung kommt dieser Satz:

    "Hauptvordruck: Sie haben nur Beiträge zu Wahlleistungen angegeben. Bitte tragen Sie unbedingt auch
    Beiträge zur Basiskrankenversicherung bzw. zur sozialen Pflegeversicherung/privaten
    Pflegepflichtversicherung ein. Es konnte keine Steuerberechnung durchgeführt werden."

    Da diese Beiträge durch die Agentur für Arbeit nicht übermittelt werden und auch keine Anlage N vorhanden ist, fehlen mir diese Werte.

    Hat jemand eine Lösung?
    LG
    PG55
    Beste Grüße
    PG55

    #2
    AW: Arbeitslosengeld I über 12 Monate - keine Steuerberechnung möglich!

    Hast du denn in dem Jahr überhaupt steuerpflichtige Einkünfte erzielt. Der Progressionsvorbehalt greift ja nur, wenn neben dem Arbeitslosengeld auch steuerpflichtige Einkünfte erzielt wurden.

    Das wären zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung oder einer selbstständig ausgeübten Nebentätigkeit oder auch Einkünfte aus Renten.

    Wenn das der Fall wäre, kannst du die Anlage N hinzufügen und die Lohnsteuerbescheinigung mit Nullwerten befüllen oder auch die Zeilen 17 und 19 der Anlage Vorsorgeaufwand
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitslosengeld I über 12 Monate - keine Steuerberechnung möglich!

      Danke für die Antwort.
      Es wurden Einkünfte aus Kapitalerträgen und negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt.
      Dafür gibt es aber keine Lohnsteuerbescheinigung.

      Es fehlen einfach die Basisdaten über Kranken- und Pflegeversicherung die die Agentur für Arbeit abgeführt hat.
      Warum die diese Werte nicht mitteilen, ist mir ein Rätsel.
      Beste Grüße
      PG55

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        #4
        AW: Arbeitslosengeld I über 12 Monate - keine Steuerberechnung möglich!

        Warum die diese Werte nicht mitteilen, ist mir ein Rätsel.
        Mir nicht! Du selbst hast diese Beiträge ja nicht bezahlt und kannst sie deshalb auch nicht als Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

        Schreib in die Zeilen 17 und 19 der Anlage Vorsorgeaufwand jeweils 0 rein, dann sollte die Steuerberechnung laufen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Arbeitslosengeld I über 12 Monate - keine Steuerberechnung möglich!

          Hallo Charlie24,

          habe ich verstanden, eingetragen und berechnet.
          Danke für den Tipp!

          Beste Grüße
          PG55
          Beste Grüße
          PG55

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