Hallo. Nachdem ich die Feststellungserklärung für ein Mietobjekt, dessen Eigentümer eine Erbengemeinschaft ist, erfolgreich in Elster eingegeben habe, bekomme ich in Elsterformular bei der Eingabe der ESt-Erklärung eines der zwei Mitglieder der Erbengemeinschaft eine Fehlermeldung, wenn ich dieser Person 50% der Mieteinnahmen als Einkommen zuweisen will (Zeile 23 Anlage V): da ich eine Einzelveranlagung gewählt hätte, müsse ich 100% der Einnahmen zuweisen, eine Teilzuweisung sei nicht möglich. Wie kann ich das korrigieren? Muss die zweite Person der Erbengemeinschaft als PersonB in den Hauptvordruck eingetragen werden? Ich sage schon mal danke.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Anlage V - Verteilung der Mieteinnahmen bei einer Erbengemeinschaft
Einklappen
X
-
AW: Anlage V - Verteilung der Mieteinnahmen bei einer Erbengemeinschaft
Verstehe, die Anlage V wird nur für die Feststellungserklärung vollständig ausgefüllt, jedoch kann man sich bei der Anlage V als Anlage für die ESt-Erklärung auf die Zeile 25 beschränken. Habe ich das richtig verstanden? Nochmals besten Dank
Kommentar
Kommentar