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Anlage V - Verteilung der Mieteinnahmen bei einer Erbengemeinschaft

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    Anlage V - Verteilung der Mieteinnahmen bei einer Erbengemeinschaft

    Hallo. Nachdem ich die Feststellungserklärung für ein Mietobjekt, dessen Eigentümer eine Erbengemeinschaft ist, erfolgreich in Elster eingegeben habe, bekomme ich in Elsterformular bei der Eingabe der ESt-Erklärung eines der zwei Mitglieder der Erbengemeinschaft eine Fehlermeldung, wenn ich dieser Person 50% der Mieteinnahmen als Einkommen zuweisen will (Zeile 23 Anlage V): da ich eine Einzelveranlagung gewählt hätte, müsse ich 100% der Einnahmen zuweisen, eine Teilzuweisung sei nicht möglich. Wie kann ich das korrigieren? Muss die zweite Person der Erbengemeinschaft als PersonB in den Hauptvordruck eingetragen werden? Ich sage schon mal danke.

    #2
    AW: Anlage V - Verteilung der Mieteinnahmen bei einer Erbengemeinschaft

    Außer der Zeile 25 sollten in der Anlage V keine Angaben gemacht werden.

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      #3
      AW: Anlage V - Verteilung der Mieteinnahmen bei einer Erbengemeinschaft

      Verstehe, die Anlage V wird nur für die Feststellungserklärung vollständig ausgefüllt, jedoch kann man sich bei der Anlage V als Anlage für die ESt-Erklärung auf die Zeile 25 beschränken. Habe ich das richtig verstanden? Nochmals besten Dank

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        #4
        AW: Anlage V - Verteilung der Mieteinnahmen bei einer Erbengemeinschaft

        Ja, hast Du!

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          #5
          AW: Anlage V - Verteilung der Mieteinnahmen bei einer Erbengemeinschaft

          Macht eigentlich Sinn und spart Zeit. Ich mag Steuererklärungen LOL DANKE

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