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Minimal ausgefülltes ElsterFormular (Arbeitnehmer): Nachzahlung warum?

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  • Kjara
    antwortet
    AW: Minimal ausgefülltes ElsterFormular (Arbeitnehmer): Nachzahlung warum?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Es kommt aber normalerweise nicht auf den Betriebssitz, sondern auf den Beschäftigungsort an. Außerdem führt ein zu geringer AN-Abzug für die Pflegeversicherung nicht automatisch zu einer Steuernachzahlung.
    Dazu habe ich folgendes gefunden: https://www.lohn-info.de/finanzamt.html

    "Betriebsstätte ist der Betrieb oder Teil des Betriebs des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird."
    -> Bei beiden Arbeitsverträgen (meinem und dem 2. meines Mannes) ist die Betriebsstätte dementsprechend AUSSERHALB Sachsens. Denn auch wenn wir in der jeweiligen sächsischen Niederlassung arbeiten, die Buchhaltung/Gehaltsberechnung wird nicht hier vor Ort gemacht.

    "Der Arbeitgeber hat [...] dem Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte [...] befindet [...], eine Steuererklärung einzureichen, in der er die Summen der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer angibt [...]"

    Jetzt ist natürlich die Frage, ob "Arbeitgeber muss das im Finanzamt im Bundesland X machen" auch bedeutet "es muss berechnet werden wie in Bundesland X üblich". Das weiß ich leider nicht, jemand von euch vielleicht?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Minimal ausgefülltes ElsterFormular (Arbeitnehmer): Nachzahlung warum?

    Es kommt aber normalerweise nicht auf den Betriebssitz, sondern auf den Beschäftigungsort an. Außerdem führt ein zu geringer AN-Abzug für die Pflegeversicherung nicht automatisch zu einer Steuernachzahlung.

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  • Kjara
    antwortet
    AW: Minimal ausgefülltes ElsterFormular (Arbeitnehmer): Nachzahlung warum?

    Ok, dann nochmal getrennt:

    Lohnsteuerbescheid Uni:
    - Steuerklasse 4
    - 3: 25500
    - 4: 4200
    - 5: 230
    - 22a, 23a: jeweils 2400
    - 25: 2200
    - 26: 520
    - 27: 380

    Lohnsteuerbescheid Privatwirtschaft:
    - Steuerklasse 4
    - 3: 21500
    - 4: 3800
    - 5: 200
    - 22a, 23a: jeweils 2000
    - 25: 1800
    - 26, 27: 320

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Der Unterschied müsste in Sachsen aber deutlich größer sein, der AN-Anteil bei der Pflegeversicherung lag 2018 bei 2,025%, bei der steuerlich nicht relevanten ALV lag der AN-Anteil bei nur 1,5%
    der Beitragsbemessungsgrenze.
    Der Unterschied besteht nur bei dem Uni-Arbeitsvertrag, weil die Uni ihren Sitz in Sachsen hat. Die beiden Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft (meiner und der 2. meines Mannes) haben ihre Betriebssitze ja nicht in Sachsen und führen die Lohnsteuer über ihre eigenen Finanzämter ab.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Minimal ausgefülltes ElsterFormular (Arbeitnehmer): Nachzahlung warum?

    Dabei ist mir aufgefallen, dass 26 und 27 bei den beiden Lohnsteuerbescheinigungen aus der Privatwirtschaft jeweils quasi gleich sind (Unterschied unter 10€)
    Der Unterschied müsste in Sachsen aber deutlich größer sein, der AN-Anteil bei der Pflegeversicherung lag 2018 bei 2,025%, bei der steuerlich nicht relevanten ALV lag der AN-Anteil bei nur 1,5%
    der Beitragsbemessungsgrenze.

    Den Rest habe ich mir noch nicht näher angesehen.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Minimal ausgefülltes ElsterFormular (Arbeitnehmer): Nachzahlung warum?

    Hallo,

    >>>Anlage N mein Mann (ich gebe hier die addierten circa-Werte beider Lohnsteuerbescheinigungen an, sollte doch ausreichen, oder?)

    Nein, gerade das reicht nicht aus. Denn wenn er - was wahrscheinlich ist - unterschiedlich viel verdient hat, dann müsste allein das schon zu einer Erstattung führen.
    Andererseits wird im öffentlichen Dienst immer mal wieder zu wenig Lohnsteuer abgeführt, also vielleicht dann doch wieder eine Nachzahlung.

    Ich denke aber es ist müssig wegen einem zweistelligen Betrag nach der Ursache zu suchen, entscheidend ist, dass du die Steuererklärung korrekt ausfüllst, mehr kannst du eh' nicht machen.

    Stefan

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  • Kjara
    antwortet
    AW: Minimal ausgefülltes ElsterFormular (Arbeitnehmer): Nachzahlung warum?

    Hallo,

    danke für die Antworten bisher. Es sieht also erstmal alles richtig aus, das ist ja schonmal eine nützliche Info.

    Jetzt ist die Frage, welche Zahlenwerte ihr braucht, um das alles genauer einschätzen zu können?
    Ich will mich auch nicht "nackiger" als notwendig machen, auch wenn hier alles anonym ist...
    Ich gebe mal circa-Werte an:

    Anlage N ich:
    - Steuerklasse 4
    - 3: 53000
    - 4: 10000
    - 5: 550
    - 22a, 23a: jeweils 5000 (etwas drunter)
    - 25: 4500
    - 26 und 27: jeweils 800
    Mehr steht nicht drin.

    Anlage N mein Mann (ich gebe hier die addierten circa-Werte beider Lohnsteuerbescheinigungen an, sollte doch ausreichen, oder?):
    - Steuerklasse 4
    - 3: 47000
    - 4: 8000
    - 5: 450
    - 22a, 23a: jeweils 4400 (etwas drunter)
    - 25: 4000
    - 26: 850
    - 27: 700
    Mehr steht nicht drin.

    Dabei ist mir aufgefallen, dass 26 und 27 bei den beiden Lohnsteuerbescheinigungen aus der Privatwirtschaft jeweils quasi gleich sind (Unterschied unter 10€), aber bei der Lohnsteuerbescheinigung des Uni-Arbeitsvertrags meines Mannes ein großer Unterschied besteht:
    Da ist 26. bei 520 und 27. bei 380. Hängt das damit zusammen, dass das öffentlicher Dienst ist? Oder liegt es am Bundesland? Wir wohnen in Sachsen, da ist doch bei der Pflegerversicherung irgendwas anders als bei den anderen Ländern (laut Google).
    Achso, und er hat während seines Uni-Arbeitsvertrags in die VBL eingezahlt. Dazu habe ich bisher nichts in die Steuererklärung eingetragen - ich wüsste auch nicht, wo.

    Für weitere Hinweise, wo die berechnete Nachzahlung herkommen kann, bin ich dankbar.

    _____

    Edit: Aha! Hier steht was dazu: https://www.lohn-info.de/pflegeversi...g_sachsen.html

    In Sachsen zahlt der Arbeitnehmer mehr Pflegeversicherung als in allen anderen Bundesländern, weil es einen Feiertag mehr gibt (Buß- und Bettag).
    Zitat von der Webseite:
    "Schwierigkeiten bei der Zuordnung kann es geben, wenn Wohnort des Arbeitnehmers, Betriebssitz des Arbeitgebers und/oder Beschäftigungsort nicht alle in Sachsen liegen."

    Genau das ist hier der Fall. Wir wohnen in Sachsen, arbeiten in Sachsen, aber unsere Arbeitgeber haben ihren Betriebssitz NICHT in Sachsen. Also kommt die Nachzahlung daher, dass wir in Sachsen wohnen und den Buß- und Bettag haben, aber aufgrund der Betriebssitze unserer Arbeitgeber (außer Uni) nicht mehr Pflegeversicherung zahlen. Oder?
    Das würde ja heißen, dass eine Nachzahlung
    - legitim ist
    - in den 4 Jahren davor auch hätte erfolgen müssen, da ich bei diesem Arbeitgeber seit 4 Jahren beschäftigt bin.
    Oder?

    Bin ich da jetzt in der Pflicht, für die letzten Jahre nachzuzahlen?
    Da ich bisher keine Steuererklärung gemacht habe und der Staat keinen Anlass hatte, bei mir irgendwas zu prüfen, hat natürlich auch keiner von mir eine Nachzahlung verlangt.

    Oder ist es alles ganz anders?
    Zuletzt geändert von Kjara; 16.05.2019, 21:51.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Minimal ausgefülltes ElsterFormular (Arbeitnehmer): Nachzahlung warum?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können ja durchaus so hoch sein, dass damit allein die 5.600,00 € überschritten werden.
    Ja, das stimmt. Ich hatte die Krankenversicherung im niedrigeren Bereich im Blick, aber über 5.600 ist natürlich realistisch.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Minimal ausgefülltes ElsterFormular (Arbeitnehmer): Nachzahlung warum?

    ... und eine Kirchensteuerpflicht besteht,
    Die besteht aber nach Angabe nicht:

    Religion haben wir beide keine, sind also auch nicht kirchensteuerpflichtig oder sowas.
    Warten wir doch einfach ab, bis sich @Kjara wieder meldet.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Minimal ausgefülltes ElsterFormular (Arbeitnehmer): Nachzahlung warum?

    Hallo,

    siehe Beitrag TEin. KEINE Religion

    Gruß FIGUL

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Minimal ausgefülltes ElsterFormular (Arbeitnehmer): Nachzahlung warum?

    Wenn mehrere Bundesländer tangiert sind und eine Kirchensteuerpflicht besteht könnte sich dies bei unterschiedlichen Kirchensteuersätzen in den Bundesländern auch auswirken.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Minimal ausgefülltes ElsterFormular (Arbeitnehmer): Nachzahlung warum?

    Dass die Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand keine Auswirkung hat, überrascht mich allerdings.
    Mich nicht unbedingt! Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können ja durchaus so hoch sein, dass damit allein die 5.600,00 € überschritten werden.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Minimal ausgefülltes ElsterFormular (Arbeitnehmer): Nachzahlung warum?

    Auch ich bin der Meinung, dass unter den gegebenen Umständen mindestens eine kleine Erstattung rauskommen sollte.

    Dass die Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand keine Auswirkung hat, überrascht mich allerdings. Sind die Krankenversicherungsbeiträge wirklich so niedrig? Oder wurden sie doch übersehen?

    Verlustvortrag wirst Du Dir allerdings sparen können.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Minimal ausgefülltes ElsterFormular (Arbeitnehmer): Nachzahlung warum?

    Es sieht auf den ersten Blick alles richtig aus, wobei in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand für beide JA angekreuzt werden muss.

    Theoretisch sollte sich unter verbleibende Beträge keine Nachzahlung ergeben, wobei ein Minuszeichen in dieser Zeile eine Erstattung bedeuten würde.

    Falls die Einkünfte beider Ehegatten annähernd gleich hoch sind, gibt es allerdings auch keinen nennenswerten Splittingvorteil.

    Da bei ElsterFormular praktisch alle Werte in die Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen werden können, ist das Programm wenig fehleranfällig.

    Ob einer der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug einen Fehler gemacht hat, lässt sich ohne Zahlenwerte nicht nachprüfen.

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  • Minimal ausgefülltes ElsterFormular (Arbeitnehmer): Nachzahlung warum?

    Hallo,

    ich versuche mich gerade das erste mal an einer Steuererklärung mit ElsterFormula Version 20.3. Ich mache die von 2018. Jetzt habe ich alle meiner Meinung nach notwendigen Dokumente minimal ausgefüllt, und ElsterFormular spuckt aus, dass 84€ nachgezahlt werden müssen! Woran kann das liegen?

    Ich bin verheiratet (seit Mai 2018), mache eine Zusammenveranlagung und wir sind beide nichtselbstständig beschäftigt. Ich war das gesamte Jahr 2018 bei der selben Firma (Privatwirtschaft), mein Mann war von 01.01.2018 bis 31.07.2018 bei einem Arbeitgeber (Uni) und von 01.08.2018 bis 31.12.2018 bei einem anderen Arbeitgeber (Privatwirtschaft). Es gab also weder Arbeitslosigkeit noch eine Überschneidung der Arbeitsverhältnisse. Wir sind außerdem kinderlos und jeder einzeln gesetzlich krankenversichert.

    Um das Programm also mal auszuprobieren, habe ich nur folgende Sachen ausgefüllt:

    Hauptvordruck: Nur Seite 1.
    - 1: Kreuz bei Einkommenssteuererklärung
    - 2: Kreuz bei Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
    - 3: neue Steuernummer
    - 4: unser gemäß Wohnort zuständiges Finanzamt
    - 7 bis 23 gemäß unseren persönlichen Daten: bei 15 steht der Tag der Heirat drin (weil ja 2018 stattgefunden). Religion haben wir beide keine, sind also auch nicht kirchensteuerpflichtig oder sowas.
    - 24: Zusammenveranlagung
    - 25 und 28 gemäß unseren Kontodaten

    Anlage N für mich: Nur Lohnsteuerbescheinigung von 2018 abgeschrieben.

    Anlage N für meinen Mann: Nur die beiden Lohnsteuerbescheinigungen von 2018 abgeschrieben (1. Arbeitgeber, 2. Arbeitgeber).

    Anlage Vorsorgeaufwand: Nur zwei Kreuze bei 11 gesetzt (ich weiß nicht, ob JA oder NEIN richtig ist, aber ElsterFormular spuckt bei jeder Kombination das gleiche aus, also erstmal egal).


    Da wir nichtselbstständig beschäftigt sind, sollten doch alle Steuern schon längst abgezogen sein. Also warum 84€ Nachzahlung?

    Kann es damit zusammenhängen, dass wir in Bundesland A wohnen, aber unsere Arbeitgeber in anderen Bundesländern sitzen?
    - Meiner ist in in Bundesland B. Es gibt zwar eine Niederlassung dort wo wir wohnen (da arbeite ich), aber auf dem Lohnsteuerbescheid steht ein Finanzamt aus Bundeland B, an das die Lohnsteuer abgeführt wurde.
    - Der erste Arbeitgeber meines Mannes war genau da, wo wir wohnen (in Bundesland A in unserer Stadt).
    - Der zweite Arbeitgeber meines Mannes ist in Bundesland C. Es gibt zwar eine Niederlassung dort wo wir wohnen (da arbeitet er), aber auf dem Lohnsteuerbescheid steht ein Finanzamt aus Bundesland C, an das die Lohnsteuer abgeführt wurde.

    Oder gibt es andere Gründe für die berechnete Nachzahlung?
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