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Behinderten Pauschbetrag vom Finanzamt falsch eingetragen?

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    Behinderten Pauschbetrag vom Finanzamt falsch eingetragen?

    Hallo,
    zuerst einmal vielen lieben Dank für jede Hilfe.

    Heute kam der Steuerbscheid für die Einkommensteuererklärung meiner (fast) 90 jährigen Mutter.

    Seit 2016 besteht bei ihr der Behinderungsgrad 30%.

    Der Behinderten-Pauschbetrag wurde bisher mit 310 Euro vergütet.

    Trotzdem musste Mutter immer Vorauszahlungen leisten und Steuern nachzahlen.

    Nun soll sie für 2018 sogar eine Nachzahlung erhalten und braucht auch keine Vorauszahlungen mehr machen.

    Nach gründlichem Durchlesen des Steuerbescheides ergab sich, dass das Finanzamt statt der üblichen 310 Euro einen
    Betrag von 3700 Euro gerechnet hat.

    Mit dem Pflegegrad 1, den sie seit verganenem Jahr hat, kann das meiner Meinung nach nicht zusammenhängen.

    Wo liegt der Fehler?

    Bin etwas ratlos und da ihr mir schon mal so super geholfen habt (2007, 2012 und 2015),
    dachte ich, vielleicht dürfte ich jetzt nochmal eure Hilfe in Anspruch nehmen.

    Vielen lieben und herzlichen Dank

    Mandy
    M07

    #2
    AW: Behinderten Pauschbetrag vom Finanzamt falsch eingetragen?

    Einen Pauschbetrag von 3.700 € jährlich erhalten nur Blinde sowie hilflose behinderte Menschen.

    Vielleicht hast du das in Zeile 62 des Hauptvordrucks versehentlich angekreuzt? Wir wissen das nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Behinderten Pauschbetrag vom Finanzamt falsch eingetragen?

      Hallo Charlie,

      Danke für deine Antwort.

      Nein, habe ich nicht angekreuzt.
      Ich mache mir vorsichtshalber immer Kopien von den ausgefüllten Formularen.
      M07

      Kommentar


        #4
        AW: Behinderten Pauschbetrag vom Finanzamt falsch eingetragen?

        Dann ist dem Finanzamt eben ein Fehler unterlaufen.

        Der Pflegegrad 1 kann jedenfalls nicht ursächlich dafür sein, der reicht ja nicht für eine H-Einstufung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Behinderten Pauschbetrag vom Finanzamt falsch eingetragen?

          Und was mache ich jetzt?

          Montag zum Finanzamt und den Fehler anzeigen wäre dann wohl das Beste !?
          M07

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            #6
            AW: Behinderten Pauschbetrag vom Finanzamt falsch eingetragen?

            Zitat von Mandy07 Beitrag anzeigen
            Und was mache ich jetzt?

            Montag zum Finanzamt und den Fehler anzeigen wäre dann wohl das Beste !?
            Eigentlich muss das deine Mutter entscheiden, sie ist doch die Adressatin des Bescheids bzw. die Begünstigte.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Behinderten Pauschbetrag vom Finanzamt falsch eingetragen?

              Zitat von Mandy07 Beitrag anzeigen
              Hallo Charlie,

              Danke für deine Antwort.

              Nein, habe ich nicht angekreuzt.
              Ich mache mir vorsichtshalber immer Kopien von den ausgefüllten Formularen.
              Hallo,

              versteh ich nicht.
              Du hast doch die Erklärung in ElsterFormular gespeichert.
              Wozu dann eine Kopie?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Behinderten Pauschbetrag vom Finanzamt falsch eingetragen?

                Du kannst das Finanzamt freundlicherweise auf den Fehler hinweisen, musst es aber nicht. Ein Einspruch nach § 350 Abgabenordnung ist jedenfalls mangels Beschwer nicht zulässig.

                Gruß
                Bolletax

                Kommentar


                  #9
                  AW: Behinderten Pauschbetrag vom Finanzamt falsch eingetragen?

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  versteh ich nicht.
                  Du hast doch die Erklärung in ElsterFormular gespeichert.
                  Wozu dann eine Kopie?

                  Gruß FIGUL
                  Hallo Figul,
                  das mag wohl so sein, aber es ist für mich ein Beleg, WAS ich auf den Formularen eingetragen habe.
                  Bin "von der alten Schule" und gebe die Steuererklärung noch persönlich im Finanzamt ab.

                  Als mein Vater vor 17 Jahren starb, habe ich mich in viele Dinge einarbeiten müssen, was
                  meine Mutter betrifft. Dazu gehörte auch die Steuererklärung.
                  SEHR kompliziert (für mich). Kann gerne noch in meinen alten Beiträgen nachgelesen werden.

                  War damals sehr dankbar für die unkomplizierte Hilfe hier im Forum - und bin's immer noch :-)

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zitat von Charlie24
                  Eigentlich muss das deine Mutter entscheiden, sie ist doch die Adressatin des Bescheids bzw. die Begünstigte.
                  Hallo Charlie
                  das wäre sehr gut für mich, wenn Mutter das noch könnte.
                  Leider kann sie das in ihrem Alter nicht mehr.
                  Ich muss entscheiden.
                  Ich muss dafür geradestehen.
                  Manchmal nicht ganz einfach.
                  M07

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