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Anlage S

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    Anlage S

    Hallo Steuerkenner,
    kann es sein, dass die Anlage S so ziemlich das einzige Formular ist, zu dem es keine Anleitung zum Ausfüllen gibt?

    Mich würde interessieren in welches Feld von 4 bis 10 bei der Anlage S der Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit (ermittelt und angegeben in der EÜR) einzutragen ist.

    Und wenn ein Freiberufler neben seiner freiberufllichen Tätigkeit auch Geschäftsführer einer GmbH ist und hier eine Auszalung vom Gewinn der GmbH erhält, ist es doch auch in der Anlage S anzugeben, oder?

    Warum gibt es gerade zu dieser Anlage S keine Anleitung....

    Für euere Hilfe danke ich schon im Voraus.
    Grüße
    mb

    #2
    AW: Anlage S

    Nur eine erste kleine Nachthilfe

    http://www.wiso-sparbuch.de/steuerwiki/index.php/ANLAGE_S
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Anlage S

      Hallo,

      ich bin selbständig als Cauffeur tätig und schreibe (Stundenlohn-)Rechnungen an verschiedene Limousinen-Unternehmen.
      In Anlage S steht man soll den "Gewinn" eintragen.

      Welchen Summe trage ich dort ein?

      Stundenlohn minus Krankenversicherungbeiträge und Berufsgenossenschaft?

      Ist mit "Gewinn" exklusive oder inkl. Mwst gemeint?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage S

        Ich würde dir empfehlen, eine Einnahmenüberschussrechnung auszufüllen, die muss bei Einnahmen von über 17.500,00 € jährlich ohnehin zusätzlich zur Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

        Da sieht man dann, wie das mit der Umsatzsteuer ist.

        Die Krankenversicherung gehört zu den Vorsorgeaufwendungen, dafür gibt es ein eigenes Formular.

        Noch ein Tipp: Die meisten Kleinunternehmer nehmen die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch, dafür gibt es diese Berufsgruppe nämlich.

        mfg
        Charlie24
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage S

          Vielen Dank für die Infos.

          Noch eine Frage:
          Ich war als selbständiger Fahrer im Auftrag der deutschen Firma mehrere Wochen in Europa unterwegs (Tournee einer Musik-Band).
          Wo in der Anlage S kann ich den Zeitraum des Auslandsaufenthalts angeben?

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage S

            gar nicht, warum auch?

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              #7
              AW: Anlage S

              Zitat von Jayem22 Beitrag anzeigen
              Vielen Dank für die Infos.

              Noch eine Frage:
              Ich war als selbständiger Fahrer im Auftrag der deutschen Firma mehrere Wochen in Europa unterwegs (Tournee einer Musik-Band).
              Wo in der Anlage S kann ich den Zeitraum des Auslandsaufenthalts angeben?
              Ich empfehle unbedingt einen Steuerberater. In deinem Interesse.
              Mfg

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