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Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?

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    Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?

    Hallo!
    Ich sitze an der Steuererklärung für 2018 und komme bei Anlage AV nicht recht weiter:

    In Zeile 10-18 müssen ja die Werte von 2017 eingetragen werden.
    In dem Jahr bekam ich nur Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, dann war ich in Elternzeit und bekam Elterngeld. Und ab Mai war ich während der Elternzeit geringfügig beschäftigt (pauschal versteuert). (Da wurden auch vermögenswirksame Leistungen gezahlt.)
    Dies muss alles soweit ich bisher verstanden habe alles nicht eingetragen werden. Stimmt das? (beim Mutterschaftsgeld und -zuschuss bin ich mir nicht sicher)

    -Bin ich dann überhaupt unmittelbar begünstigt? Oder gilt bei der Begünstigung wieder 2018 (da war ich auf jeden Fall unmittelbar begünstigt)?

    -Was muss ich nun wo eintragen? Wenn alles oben genannte nicht rein muss einfach eine 0 in Zeile 10?

    Vielen Dank schonmal!
    Leelah

    #2
    AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?

    Unmittelbar begünstigt bist du nach deinen Angaben zweifelsohne.

    Elterngeld ist laut Eingabehilfe nicht einzutragen, Mutterschaftsgeld gehört m. M. nach in die Zeile 12, der Zuschuss wohl ebenfalls. Ganz sicher bin ich mir da auch nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?

      Hallo Leelah,

      die Eintragungen in der Zeile 10 bis 18 mit den Vorjahreswerten dienen ja mehr oder weniger dem Überprüfen ob du deinen Mindesteigenbetrag aufgebracht hast, ansonsten wird ja die Zulage entsprechend gekürzt.

      Tschüß

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        #4
        AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        die Eintragungen in der Zeile 10 bis 18 mit den Vorjahreswerten dienen ja mehr oder weniger dem Überprüfen ob du deinen Mindesteigenbetrag aufgebracht hast, ansonsten wird ja die Zulage entsprechend gekürzt.
        Also müssen sie doch ausgefüllt werden, oder?

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          #5
          AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?

          Hallo,

          ich denke mindestens ein Eintrag muss sein.

          Tschüß

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            #6
            AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?

            Ok, danke schon mal für die Antworten.

            Dann trage ich das Mutterschaftsgeld ein? Ansonsten eine 0 beim versteuerten Einkommen? Wer vorher noch nicht gearbeitet hat müsste das ja auch...
            Den Mindesteigenbetrag müsste ich eigentlich haben, dann macht es wohl eh keinen Unterschied.

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              #7
              AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?

              Zitat von Leelah Beitrag anzeigen
              ....Ansonsten eine 0 beim versteuerten Einkommen?
              .
              Hallo Leelah,

              lass mal nur den Eintrag in Zeile 12, die 0 in Zeile 10 kannst du dir eigentlich sparen.

              Tschüß

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                #8
                AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?

                Ok, danke! Das werde ich dann so machen.
                Der Minijob gehört da aber nicht rein, oder?

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                  #9
                  AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?

                  Hallo Leelah,

                  die Eingabehilfe zur Zeile 10 sagt unter anderem folgendes -> Die in 2017 erzielten Arbeitsentgelte geringfügig Beschäftigter können Sie z. B. aus der Durchschrift der Jahresmeldung für die Minijob-Zentrale entnehmen.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?

                    Hallo holzgoe!
                    Das habe ich gelesen, aber da nach rentenversicherungsflichtigem Einkommen gefragt wird, war ich nicht sicher, ob das dann nur für nicht pauschal versteuerte Minijobs da steht. Meiner ist ja pauschal versteuert. Wie ist das also?

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                      #11
                      AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?

                      Hallo Leelah,

                      ein pauschal besteuerter Minijob wird in der Steuererklärung nicht als Einnahme angegeben, weil mit der pauschalen Besteuerung alles abgegolten ist.
                      Aber die Minijobzentrale meldet ja dem Rententräger die geleisteten Beträge und es wird ja auch für deine Rente angerechnet.
                      Also kannst du es auch dort eintragen, wenn du möchtest.

                      Die Frage nach der steuerlichen Auswirkung bleibt ja offen, wenn du die Anlage AV abgibst wird geprüft, was ist für dich günstiger die zusätzliche Berücksichtigung als Sonderausgabenabzug oder die Zulage an sich.
                      Ich gebe seit Jahren keine AV mehr ab, weil die Zulage günstiger und doppelt gibt es ja nichts.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?

                        Vielen dank für diese Erklärung! Ich blicke bei dem allen noch nicht so ganz durch und versuche dann eher alles was auf mich zutrifft auszufüllen, als nachher etwas zu vergessen...
                        Aber es geht doch auch darum:
                        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                        Hallo Leelah,

                        die Eintragungen in der Zeile 10 bis 18 mit den Vorjahreswerten dienen ja mehr oder weniger dem Überprüfen ob du deinen Mindesteigenbetrag aufgebracht hast, ansonsten wird ja die Zulage entsprechend gekürzt.

                        Tschüß
                        Wie wird denn die Zulage überprüft wenn ich keine Anlage AV abgebe? Die Zulage ist bei mir definitiv günstiger

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                          #13
                          AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?

                          Hallo Leelah,

                          die Zulagenstelle bekommt doch von deinem Versicherungsinstitut die geleisteten Beiträge gemeldet und prüft danach, ob du den Mindesteigenbetrag erreicht hast.
                          Das Finanzamt ruft die Daten auch ab, wenn es seine Seite prüft aufgrund Einreichung bei der Steuererklärung.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?

                            Zitat von Leelah Beitrag anzeigen
                            Vielen dank für diese Erklärung! Ich blicke bei dem allen noch nicht so ganz durch und versuche dann eher alles was auf mich zutrifft auszufüllen, als nachher etwas zu vergessen...
                            Aber es geht doch auch darum:

                            Wie wird denn die Zulage überprüft wenn ich keine Anlage AV abgebe? Die Zulage ist bei mir definitiv günstiger
                            Dann wird nichts weiter überprüft. Die Günstigerprüfung bei Riester erfolgt nur auf Antrag, nicht von amtswegen. Der Antrag wird durch Beifügung der Anlage AV gestellt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?

                              Ok, dass das "nur" der Antrag auf die Günstigerprüfung ist, wusste ich einfach nicht. Dann hat die Anlage AV für uns wirklich keinen Sinn und ich nehme sie raus.
                              Und dafür das ganze Kopfzerbrechen... Aber ich lern ja auch gern was dazu

                              Vielen Dank Euch für die Hilfe und Erklärungen!

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