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Berichtigung Einkommensteuererklärung

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    Berichtigung Einkommensteuererklärung

    Wie kann ich eine Elster Einkommensteuererklärung, die bereits abgeschickt wurde, nachträglich ändern, wenn ich eine Anlage falsch ausgefüllt habe?

    #2
    AW: Berichtigung Einkommensteuererklärung

    Bei ElsterFormular kannst du im Menü Datei die Daten der nicht mehr editierbaren Erklärung in eine neue ElsterFormular-Datei kopieren.

    Bei Mein Elster musst du eine neue Erklärung starten und die bereits übermittelten Daten übernehmen.

    Dann besserst du die Anlage aus übermittelst die berichtigte Erklärung erneut an das Finanzamt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Berichtigung Einkommensteuererklärung

      Sie können nochmals eine neue Datenübermittlung mit der berichtigten Anlage durchführen. Das Finanzamt wertet im Regelfall bei einer Mehrfachübermittlung - die nicht der Regelfall sein sollte - nur die letzte Datenübermittlung aus. Bei Erhalt des Steuerbescheides sollte man diesen - unabhöngig von einer Mehrfachübermittlung - innerhalb der Rechtsbehelfsfrist immer prüfen.

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        #4
        AW: Berichtigung Einkommensteuererklärung

        vielen Dank an Korsika und Charlie 24 für die schnelle Antwort. Ich werde die Daten in ein neues Formular übernehmen und die falsche Anlage austauschen.
        Ich dachte, es gibt eine Art "Berichtigungs-Button" und konnte den nicht finden.
        Ich meine mich zu erinnern, dass es den früher mal gab (evtl. aber auch nur in der Umsatzsteuer?).

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          #5
          AW: Berichtigung Einkommensteuererklärung

          Zitat von peneke&1 Beitrag anzeigen
          vielen Dank an Korsika und Charlie 24 für die schnelle Antwort. Ich werde die Daten in ein neues Formular übernehmen und die falsche Anlage austauschen.
          Ich dachte, es gibt eine Art "Berichtigungs-Button" und konnte den nicht finden.
          Ich meine mich zu erinnern, dass es den früher mal gab (evtl. aber auch nur in der Umsatzsteuer?).
          Bei der Einkommensteuer gab es nie den Berichtigungs-Button.
          Bei der Ust gibt es ihn noch immer.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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