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Anlage Kind Zeile 21 und der Freibetrag

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    Anlage Kind Zeile 21 und der Freibetrag

    Hallo,
    in Zeile 21 soll man die Gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge eintrage, nun bin ich mir nicht sicher ob damit der

    "Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen" und der

    "Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ohne 23. und 24)" ist. Und wird die einbehaltende Lohnsteuer gar nicht berücksichtigt?

    Was mich dann auch noch interessiert ist ob der Freibetrag von 7680 € sich auf den Brutto oder den Nettoverdienst des Kindes bezieht. Danke in voraus.
    Gruß Lea

    #2
    AW: Anlage Kind Zeile 21 und der Freibetrag

    Zitat:
    Was mich dann auch noch interessiert ist ob der Freibetrag von 7680 € sich auf den Brutto oder den Nettoverdienst des Kindes bezieht. Danke in voraus.

    Hallo,
    damit ist weder brutto noch netto gemeint sondern die Einkünfte.
    Oft ist vielleicht Bruttobetrag gleich Einkünfte, aber abzuziehen sind Werbungskosten mindestens der Pauschbetrag 920,- € und die Krankenversicherungsbeiträge des Kindes.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage Kind Zeile 21 und der Freibetrag

      Das Kind macht eine Ausbildung zur Bürokauffrau, werden da die Abzüge die Lohnsteuer, Rentenversicherung und Gesamtsozialversicherungsbeiträge nicht berücksichtigt?

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        #4
        AW: Anlage Kind Zeile 21 und der Freibetrag

        einfach lesen, steht alles dran...

        die einkuenfte als solches sind brutto anzugeben, steht ja auch dick oben drüber (also Zeile 21). man kann ja dann extra werbungskosten und sozialversicherungsbeitraege (das umfasst KV ebenso wie RV und co) zu diesen einkuenften angeben.

        wenn der verbleibende betrag unter 7680 euro liegt, müsste das kind auch gar keine lohnsteuer zahlen, somit ist die frage nach der anrechenbarkeit hinfaellig.

        so oder so ist die auf der lohnsteuerbescheinigung des kindes vermerkte lohnsteuer keine abzugsfaehige größe. wenn das kind weniger als den grundfreibetrag verdient hat, kann es eine eigene einkommenssteuererklärung machen und bekommt die durch den AG abgezogene lohnsteuer zurueck.

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          #5
          AW: Anlage Kind Zeile 21 und der Freibetrag

          Hallo Falzo,
          das mit Brutto unter Zeile 21 ist und war klar, ich musste nur nicht ob ich damit richtig liege das ich ganzen Sozialversicherungsbeiträge eintrage kann, ich wollte nur sicher sein. Den einscheinend war holzgoe auch der Meinung das nur die Krankenversicherungbeiträge neben den Werbungskosten Pauschale abzuziehen sind.

          Das man die Lohnsteuer zurück bekommen kann war mir ganz neu. Und was das lesen und vorallem verstehen des ganzen angeht, gestehe ich das es sehr oft für mich ein Buch mit sieben Siegeln ist und ich deswegen lieber einmal zu viel als einmal zu wenig frage. Aber trotzdem danke für die Antwort.

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            #6
            AW: Anlage Kind Zeile 21 und der Freibetrag

            Hallo Lea13,

            dass ich nur die Krankenversicherungsbeiträge angeführt habe, war "Schreibfaulheit". Ich hätte sollen wenigstens usw. dazu schreiben sollen, aber das hat ja Falzo inzwischen geklärt.

            Tschüß

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              #7
              AW: Anlage Kind Zeile 21 und der Freibetrag

              Lohnsteuer bezeichnet ja das, was der AG waehrend des Jahres an das FA abfuehrt und ist quasi eine Vorauszahlung, vergleichbar am einfachsten mit dem abschlag bei den stadtwerken oder der vorauszahlung der nebenkosten bei einer mietwohnung - abgerechnet wird aber am schluss.
              und zwar über die Einkommenssteuer und die ist eben eigentlich eine Jahressteuer. meint nichts anderes, als das die tatsaechlich zu entrichtende Steuer für das gesamte Jahreseinkommen berechnet wird. genau deswegen wird die Einkommenssteuererklärung ja einmal im Jahr gemacht ;-)

              und da es zB einen sog. grundfreibetrag, sozialversicherungskosten, werbungskosten und ggf. weitere individuelle belastungen/ausgaben, bekommt man also evtl. zuviel im voraus entrichtete steuer zurück. nur funktioniert das im gegensatz zu den stadtwerken nicht automatisch, sondern bedarf einer einkommenssteuererklärung, damit das finanzamt ermitteln kann, wieviel zu versteuerndes einkommen man im jahr nun tatsaechlich hatte...
              das geht natürlich auch für Kinder oder Auszubildende etc. die nicht zwingend eine Steuererklärung abgeben müssen - aber es kann von Vorteil sein, eben um Geld zurück zu bekommen.

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                #8
                AW: Anlage Kind Zeile 21 und der Freibetrag

                Hallo Members,

                Sitzte gerade vor der Steurerklärung 2010 und gebe die Beträge für das in Ausbildung befindliche Kind (mein Sohn) in die Anlage K, Zeile 21 ein.

                Bruttoarbeitslohn ist klar. Haken.

                Aber welche Beträge gebe ich bei "Sozialversicherungsbeiträge / Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge" ein?

                Sind da jetzt die Betrage von Zeile 25 - 27 in der Lohnsteuerbescheinigung meine Kindes gemeint, oder die Beträge in Zeile 4-6. Wobei in Zeile 4-6 der Lohstueerbescheinigung keine Einträge vorhanden sind.

                Bein Sohn verdient ca. 9000 Euro also ist er knapp über der Memessungsgrenze (8004 Euro).

                Und was trage ich bei "Werbungskosten zum Arbeitslohn" ein? Gilt hier die Pauschale 920 Euro?

                Vielen Dank

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                  #9
                  AW: Anlage Kind Zeile 21 und der Freibetrag

                  Zitat von Moral Beitrag anzeigen
                  Aber welche Beträge gebe ich bei "Sozialversicherungsbeiträge / Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge" ein?

                  Sind da jetzt die Betrage von Zeile 25 - 27 in der Lohnsteuerbescheinigung meine Kindes gemeint
                  ja. (in zeile 4-6 stehen steuern+soli, soweit welche abgefuehrt wurden)

                  Und was trage ich bei "Werbungskosten zum Arbeitslohn" ein? Gilt hier die Pauschale 920 Euro?
                  ja. (es sei denn es können aufgrund von fahrtkosten oder dergleichen höhere beträge geltend gemacht werden)

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                    #10
                    AW: Anlage Kind Zeile 21 und der Freibetrag

                    Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                    ja. (in zeile 4-6 stehen steuern+soli, soweit welche abgefuehrt wurden)
                    Danke für die schnell Antwort Falzo.

                    Habe es aber noch nicht verstanden. Du zetierst Zeile 25-27 schreibst aber in Klammer Zeile 4-6. Sorry stehe auf der Leitung.

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                      #11
                      AW: Anlage Kind Zeile 21 und der Freibetrag

                      wie dran steht, die beiträge zur sozialversicherung sind gefragt.
                      daher JA, die stehen in Zeile 25-27.
                      wobei noch zu unterscheiden ist, ob es sich dabei auch nur um die arbeitnehmer-anteile handelt, die AG-Anteile sind nicht abzugsfaehig.

                      in zeile 4-6 stehen halt steuern, das sind keine sozialversicherungsbeiträge, somit sind die also auch völlig falsche hausnummer, darauf wollte ich hinweisen.

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                        #12
                        AW: Anlage Kind Zeile 21 und der Freibetrag

                        Vielen Dank. Verstanden. :-)


                        So kann jetzt die Steuer fertigmachen.

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