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Volljähriges Schulkind mit eigener Wohnung

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    Volljähriges Schulkind mit eigener Wohnung

    Sachverhalt: 2 Kinder, 1 über 18 Jahre und am 01.11.09 ausgezogen. Beide besuchen die Schule. Wir haben Zusammenveranlagung und bei unserer erwachsener Tochter in Zeile 7 und 8 die jeweiligen Adressen und die Zeiträume angegeben, in Zeile 9 für beide Elternteile leibliches Kind angekreuzt, in Zeile 14 Schulbesuch, in Zeile 26 Bafög ab 01.09. mit entsprechenden Betrag, in Zeile 42 wurde nochmals die neue Adresse und in Zeile 44 die Privatschule mit Schulgeld eingetragen. Wenn wir die Zeile 32 ankreuzen, wie bei unserem jüngeren Kind, ist die Plausi-Prüfung fehlerhaft. Also ist hier nichts angekreuzt.

    Bei der Plausi-prüfung ist alles ok. Nur bei der Berechnung erscheint folgender
    AHW Abbruch-Hinweise:
    Zu einem Kind wurde die Übertragung des Betreuungsfreibetrages beantragt, obwohl nur ein
    Elternteil angegeben wurde.
    Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.
    und
    Elster-Hinweise:
    Es wurden steuerliche Sachverhalte eingegeben, welche vom Programm nicht mit Sicherheit zutreffend gewürdigt werden konnten. Die anhängende Steuerberechnung könnte deshalb in diesem Bereich unzutreffend sein. Bei mindestens einem Kind ( 02.06.1990 ) konnte der Ausbildungsfreibetrag wegen der eigenen Einkünfte/Bezüge nicht berücksichtigt werden.

    Was haben wir falsch gemacht?

    #2
    AW: Volljähriges Schulkind mit eigener Wohnung

    wenn da steht das die angaben zum kindschaftsverhaeltnis nicht plausibel sind, dann wird das auch so sein. ;-)

    bitte mal schauen das nichts in zeile 10 eingetragen ist, wenn es eben das leibliche kind der zusammenveranlagten ehegatten ist.

    darüberhinaus sollte in den zeile 31-34 logischerweise nichts angekreuzt sein, das macht ja keinen sinn bei zusammenveranlagten ehegatten, die gleichzeitig die leiblichen Eltern sind...

    und die zeilen 43 sowie 45/46 duerfen keine eintragungen enthalten (da ebenfalls nicht zutreffend bei zusammenveranlagung).

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