Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage AVEÜR: Wie setzte ich meinen Computer & Software richtig ab?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage AVEÜR: Wie setzte ich meinen Computer & Software richtig ab?

    Guten Tag,
    Ich bin Freiberufler und möchte meinen Computer und meine Programme welche ich für meine Arbeit gekauft habe absetzten?

    Soviel ich verstanden habe muss ich den Computer bei 411 absetzten und das ja dann nach AfA über 3 Jahre.
    Ich habe mir den Computer damals am 30.11.2018 gekauft für 4519,08€.
    Das füllt man dann doch in die ersten beiden Felder: Anschaffungs-/Herstellungsdatum (TT.MM.JJJJ), Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert (Euro, Cent) ein?
    Jedoch verstehe ich die folgenden Felder nicht: Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums (Euro, Cent), Zugänge (Euro, Cent), Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 5 und 6 EStG (Euro, Cent), AfA (Euro, Cent), Abgänge (Euro, Cent), Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums (Euro, Cent). Was muss ich da wie einfüllen?

    Außerdem wollte ich ja noch meine Programme absetzen, jedoch verstehe ich da nicht wo ich das genau machen muss? Läuft das unter GWG? und das sind auch teilweise Abos die ja theoretisch nicht über mehrere Jahre absetzbar sind, da sie ja pro Jahr bezahlt werden.

    Kann mir da irgendwer weiterhelfen? Das wäre super!

    #2
    AW: Anlage AVEÜR: Wie setzte ich meinen Computer & Software richtig ab?

    Im Anschaffungsjahr trägst du den Computer unter Zugang ein, die AfA wird monatsweise ermittelt.

    Die anderen Fragen haben mit ElsterFormular eigentlich nichts zu tun

    Bei der Software kommt es darauf an, wie viel ein Programm gekostet hat oder jährlich kostet Bei Anschaffungskosten bis 250,00 € netto musst du nichts speziell erfassen.

    Darüber gehört die Software einzeln erfasst und dann entweder über die AfA oder bis 800,00 € als GWG abgeschrieben.

    https://www.haufe.de/finance/buchfue...186_93968.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X