Habe im Anlageverzeichnis die AFA für bewegliche Wirtschaftsgüter eingetragen. Der Wert wurde auch in der EÜR in Zeile 30 übernommen. Die Summe wurde aber nicht vom Betriebsgewinn abgezogen. Was mach ich falsch?
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Keine Ankündigung bisher.
AFA in EÜR wird nicht vom Gewinn abgezogen
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Gast
AW: AFA in EÜR wird nicht vom Gewinn abgezogen
Haben Sie eine Prüfung gestartet und erhalten Sie evtl. einen Fehlerhinweis? Wenn ja, welchen genau?
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AW: AFA in EÜR wird nicht vom Gewinn abgezogen
ElsterFormular rechnet jedenfalls richtig. Die AfA erhöht die Summe der Betriebsausgaben in Zeile 65 und fließt auch korrekt in die Gewinnermittlung ein.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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