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AFA in EÜR wird nicht vom Gewinn abgezogen

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    AFA in EÜR wird nicht vom Gewinn abgezogen

    Habe im Anlageverzeichnis die AFA für bewegliche Wirtschaftsgüter eingetragen. Der Wert wurde auch in der EÜR in Zeile 30 übernommen. Die Summe wurde aber nicht vom Betriebsgewinn abgezogen. Was mach ich falsch?

    #2
    AW: AFA in EÜR wird nicht vom Gewinn abgezogen

    Arbeitest Du wirklich mit ElsterFormular? Welche Version hast Du denn installiert? Und um welches Jahr gehts eigentlich?

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      #3
      AW: AFA in EÜR wird nicht vom Gewinn abgezogen

      Haben Sie eine Prüfung gestartet und erhalten Sie evtl. einen Fehlerhinweis? Wenn ja, welchen genau?

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        #4
        AW: AFA in EÜR wird nicht vom Gewinn abgezogen

        ElsterFormular rechnet jedenfalls richtig. Die AfA erhöht die Summe der Betriebsausgaben in Zeile 65 und fließt auch korrekt in die Gewinnermittlung ein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: AFA in EÜR wird nicht vom Gewinn abgezogen

          Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ist mal wieder ein Wunder der Technik. Nach dem Neustart des Elsterformulars hat wieder alles seine Ordnung.

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