Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, dass jemand diesbezüglich Erfahrung hat. Ich bin Rechtsreferendar und mache gerade meine Steuererklärung 2018. Im meinem Referendariat bin ich immer monatsweise an verschiedenen Stationen eingesetzt. Das sieht folgendermaßen aus:
Meine theoretische Ausbildung erfolgt stets am Landgericht XYZ. Dieses Landgericht ist meine Ausbildungsstätte und sozusagen Sammelpunkt für alles : Prüfungen, Anmeldungen, Dienstherr, Dienststelle für Anträge aller Art ( Urlaub, Krankheit etcpp.)
Meine praktische Ausbildung erhalte ich in verschiedenen Stationen innerhalb der Justiz und Rechtspflege. Davon zählte unter anderem einmal die Staatsanwaltschaft, dann die Verwaltung in einer kommunalen Behörde in einer Stadt, welche zum Gerichtsbezirk des Landgerichts gehört. Darüber hinaus ist ein Großteil der Ausbildung 2018 bei einem Rechtsanwalt im Gerichtsbezirk erfolgt.
Die Stationen waren wie folgt: 3 Monate StA XYZ, 3 Monate Verwaltung beim Rechtsamt der Stadt ABC und 6 Monate beim Rechtsanwalt der Stadt ABC. Als Stammdienststelle und damit als Erste Tätigkeitsstelle habe ich das Landgericht XYZ angegeben. Jedoch fahre ich da nicht jeden Tag der 5 Tage Woche hin, sondern bin in den jeweiligen Praxisstationen immer 3-4 Tage bei dem praktischen Ausbilder gewesen. Also StA, Verwaltung und Rechtsanwaltskanzlei. Alle liegen woanders mit unterschiedlichen Entfernungen. Für die theoretische Ausbildung bin ich jede Woche 1-2 Tage am Landgericht gewesen.
Ich weiß nun nicht, wie ich das alles in Elster ordnungsgemäß darstellen kann, weil ich ja nur die erste Tätigkeitsstelle angeben kann und dann Unmengen an Entfernungspauschale nicht angeben kann. Gibt es eine Möglichkeit verschiedene Tätigkeitsorte anzugeben, oder bin ich gezwungen meine Ausbildungsstationen außen vor zu lassen?
Liebe Grüße,
Maltak
ich bin neu hier und hoffe, dass jemand diesbezüglich Erfahrung hat. Ich bin Rechtsreferendar und mache gerade meine Steuererklärung 2018. Im meinem Referendariat bin ich immer monatsweise an verschiedenen Stationen eingesetzt. Das sieht folgendermaßen aus:
Meine theoretische Ausbildung erfolgt stets am Landgericht XYZ. Dieses Landgericht ist meine Ausbildungsstätte und sozusagen Sammelpunkt für alles : Prüfungen, Anmeldungen, Dienstherr, Dienststelle für Anträge aller Art ( Urlaub, Krankheit etcpp.)
Meine praktische Ausbildung erhalte ich in verschiedenen Stationen innerhalb der Justiz und Rechtspflege. Davon zählte unter anderem einmal die Staatsanwaltschaft, dann die Verwaltung in einer kommunalen Behörde in einer Stadt, welche zum Gerichtsbezirk des Landgerichts gehört. Darüber hinaus ist ein Großteil der Ausbildung 2018 bei einem Rechtsanwalt im Gerichtsbezirk erfolgt.
Die Stationen waren wie folgt: 3 Monate StA XYZ, 3 Monate Verwaltung beim Rechtsamt der Stadt ABC und 6 Monate beim Rechtsanwalt der Stadt ABC. Als Stammdienststelle und damit als Erste Tätigkeitsstelle habe ich das Landgericht XYZ angegeben. Jedoch fahre ich da nicht jeden Tag der 5 Tage Woche hin, sondern bin in den jeweiligen Praxisstationen immer 3-4 Tage bei dem praktischen Ausbilder gewesen. Also StA, Verwaltung und Rechtsanwaltskanzlei. Alle liegen woanders mit unterschiedlichen Entfernungen. Für die theoretische Ausbildung bin ich jede Woche 1-2 Tage am Landgericht gewesen.
Ich weiß nun nicht, wie ich das alles in Elster ordnungsgemäß darstellen kann, weil ich ja nur die erste Tätigkeitsstelle angeben kann und dann Unmengen an Entfernungspauschale nicht angeben kann. Gibt es eine Möglichkeit verschiedene Tätigkeitsorte anzugeben, oder bin ich gezwungen meine Ausbildungsstationen außen vor zu lassen?
Liebe Grüße,
Maltak
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