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mein Name ist Melissa und ich bin Beamtenanwärterin bei der Stadtverwaltung.
Ich habe im September 2017 angefangen mit der Ausbildung. Für das Jahr 2017 habe ich eine Steuerklärung gemacht und meine gesamte Lohnsteuer (ca. 160 Euro) zurüch bekommen. Ich hatte ein Einkommen von unter 9000 Euro im dem Jahr.
Nun habe ich es mit Elster für 2018 gemacht und das Programm hat mir ein Nachzahlung ausgerechent von fast 300 Euro. Ich verdiente 2018 knapp 15000 Euro, zahlte aber auch nur 511 Euro Lohnsteuer.
Muss ich den für 2018 eine Steuererklärung machen ?
Ich bin nicht verheiratet, habe keinen Nebenjob, war nicht auch krank.
Es würde mir sehr helfen wenn mir jemand helfen kann.
Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Sonntag.
Melissa
Hallo,
womit hast du deine Erklärung erstellt?
Ganz sicher nicht mit Allgemein und Projekt.
Anscheinend hast du vergessen die Anlage Vorsorgeaufwand hinzuzufügen
mein Name ist Melissa und ich bin Beamtenanwärterin bei der Stadtverwaltung.
Ich habe im September 2017 angefangen mit der Ausbildung. Für das Jahr 2017 habe ich eine Steuerklärung gemacht und meine gesamte Lohnsteuer (ca. 160 Euro) zurück bekommen. Ich hatte ein Einkommen von unter 9000 Euro im dem Jahr.
Nun habe ich es mit Elsterformular20.1 für 2018 gemacht und das Programm hat mir eine Nachzahlung ausgerechnet von 170 Euro. Ich verdiente 2018 knapp 14831 Euro, zahlte aber auch nur 511 Euro Lohnsteuer + 41 Euro Kirchensteuer
Vorsorgeaufwand habe ich ausgefüllt, zahlte aber als Anwärterin nur geringe Krankenkassenbeiträge
Muss ich den für 2018 überhaupt wieder eine Steuererklärung machen ? (Ich bin nicht verheiratet und hatte keinen Nebenjob ) oder kann ich es "einfach sein" lassen ?
Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Sonntag.
AW: Muss ich eine Steuererklärung wieder abgegeben ?
Muss ich den für 2018 überhaupt wieder eine Steuererklärung machen ?
Es kommt darauf an, welcher Betrag unter Nummer 28 deiner Lohnsteuerbescheinigung steht und wie viel Beiträge du 2018 tatsächlich für Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt hast.
Ist der Betrag unter Nummer 28 höher, bist du erklärungspflichtig.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
AW: Muss ich eine Steuererklärung wieder abgegeben ?
Das heißt zunächst, dass du erklärungspflichtig bist.
Ob es zu einer größeren Nachzahlung kommt, hängt davon ab, ob du sonstige Sonderausgaben, wie z. B. Beiträge zu Haftpflicht- oder Unfallversicherungen erklären kannst.
Dafür wäre bei dir nämlich noch Spielraum.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
AW: Muss ich eine Steuererklärung wieder abgegeben ?
Vielen Dank Charlie24.
Solche Beiträge habe ich leider noch nicht, da ich kein Auto habe und bei der Haftplicht noch bis Ende der Anwärterschaft in der Familienhaftpflicht bei meinen Eltern bleiben kann.
Unfallversicherung habe ich (noch) nicht. Ich wohne allein aber außer meinen HL und DL und 50 Euro Spende letztes Jahr kann ich nichts angeben....
Jetzt weiß ich zumindest schon mal Bescheid und warte einfach solange wie möglich bis die Steuererklärung abgebe werde (bringt zwar nichts aber mit etwas Vorlauf kann ich Nachzahlung dann leichter stemmen)
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