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Aus der Hilfe und Anleitung zum Programm ElsterFormular 2009/2010
Quelle: ElsterFormular öffnen | Einkommensteuererklärung 2009 öffnen | Menü Hilfe | Anleitung zur Steuererklärung
Andere außergewöhnliche Belastungen
Hauptvordruck Einkommensteuer; Zeilen 68 bis 73 __
Anstelle oder neben den bisher erläuterten Pauschbeträgen (bei Aufwendungen wegen Behinderung oder Pflege) können Sie noch andere außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Diese führen jedoch nur dann zu einer Minderung der Steuer, wenn sie einen bestimmten Teil Ihrer Einkünfte übersteigen. Zu diesen Einkünften gehören ebenfalls Ihre gesamten Kapitalerträge, auch soweit sie bereits abgeltend besteuert wurden. Bitte tragen Sie die gesamten Kapitalerträge vor Abzug des Sparer-Pauschbetrags ein. Diese „zumutbare Belastung” ist im Einkommensteuergesetz im Einzelnen geregelt und wird vom Finanzamt berücksichtigt.
Andere außergewöhnliche Belastungen sind zum Beispiel:
Krankheitskosten,
soweit sie nicht von dritter Seite, z. B. einer Krankenkasse, steuerfrei ersetzt worden sind oder noch ersetzt werden. Hierzu gehört auch die Praxisgebühr. Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel können nur als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn ihre medizinische Notwendigkeit durch Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird. Dies gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Bei einer andauernden Erkrankung mit anhaltendem Verbrauch bestimmter Medikamente reicht die einmalige Vorlage einer solchen Verordnung.
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