Hallo zusammen,
angenommen, man hat in 2018 seinen Wohnsitz in DE komplett aufgegeben und aus beruflichen Gründen (Arbeitgeberwechsel ins EU-Ausland) umgezogen.
Für 2018 wurden somit steuerpflichtige Einkünfte in DE sowie steuerfreie Einkünfte (die dem Progressionsvorbehalt unterliegen) im EU-Ausland erzielt.
Unter welchen Umständen sind die Umzugskosten als Werbungskosten zu berücksichtigen? Z.B.
- Allgemeine Umzugskosten (Flug 350 Euro + Doppelte Mietzahlung in DE nach Umzug 450 Euro)
- Sonstige Umzugskosten (Umzugskostenpauschale 1101 Euro EU-Ausland)
Insgesamt: 1901 Euro
Wird dieser Betrag als Werbungskosten in Anlage N eingetragen? Oder wird er bei der Ermittling der Progressionseinkünften von den ausländischen Einnahmen in Anlage WA-EST abgezogen?
Kilometerpauschalen Ausland - Gelten auch im EU-Ausland die 30 cent pro km? Wird die ausländischne KM-Pauschale ebenfalls von den Progressionseinkünften abgezogen?
Herzlichen Dank für die Hilfe!
angenommen, man hat in 2018 seinen Wohnsitz in DE komplett aufgegeben und aus beruflichen Gründen (Arbeitgeberwechsel ins EU-Ausland) umgezogen.
Für 2018 wurden somit steuerpflichtige Einkünfte in DE sowie steuerfreie Einkünfte (die dem Progressionsvorbehalt unterliegen) im EU-Ausland erzielt.
Unter welchen Umständen sind die Umzugskosten als Werbungskosten zu berücksichtigen? Z.B.
- Allgemeine Umzugskosten (Flug 350 Euro + Doppelte Mietzahlung in DE nach Umzug 450 Euro)
- Sonstige Umzugskosten (Umzugskostenpauschale 1101 Euro EU-Ausland)
Insgesamt: 1901 Euro
Wird dieser Betrag als Werbungskosten in Anlage N eingetragen? Oder wird er bei der Ermittling der Progressionseinkünften von den ausländischen Einnahmen in Anlage WA-EST abgezogen?
Kilometerpauschalen Ausland - Gelten auch im EU-Ausland die 30 cent pro km? Wird die ausländischne KM-Pauschale ebenfalls von den Progressionseinkünften abgezogen?
Herzlichen Dank für die Hilfe!
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