AW: sonstige Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz)
Das war aber schon immer falsch und mindestens seit 2010 hat das auch steuerliche Auswirkungen.
Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber schon immer einen Anteil der Beiträge zur Krankenversicherung, Beamte haben stattdessen einen Beihilfeanspruch.
Deshalb muss in Zeile 11 JA angekreuzt werden. Das gilt auch für Rentner, Soldaten, Polizisten usw.
Da war immer "Nein" angekreuzt.
Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber schon immer einen Anteil der Beiträge zur Krankenversicherung, Beamte haben stattdessen einen Beihilfeanspruch.
Deshalb muss in Zeile 11 JA angekreuzt werden. Das gilt auch für Rentner, Soldaten, Polizisten usw.
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