Liebes Forum,
ich bitte um Eure Hilfe!
Ich möchte erstmalig für das Jahr 2018 meine Unterhaltszahlung an die Ex-Frau und Kind (4J) als außergewöhnliche Belastung absetzten. Hierzu habe ich in Anlage Unterhalt für beide jeweils das Formular „ unterstützte Person“ ausgefüllt. Die Beiden leben in einem Haushalt zusammen, habe also bei der Anzahl der Personen im Haushalt 2 eintragen.
Muss ich nun bei der Höhe des gezahlten Unterhalts den Gesamtbetrag, also für Frau+Kind eintragen oder nur den Anteil für meine Frau. Ich habe irgendwo gelesen, dass Unterhaltszahlungen an Kleinkindern steuerlich keine Rolle spielen wegen dem Kindergeld (aber angeben muss ich sie trotzdem oder? Ich habe mal testweise den Geamtunterhaltsbetrag von ca. 10.000€ ( 7.000 € Frau und 3.000€ Kind) eingetragen und die Berechnung ausgeführt.
Ergebnis lt. Elsterberechnung:
• In Abzug gebracht wurden Unterhaltsaufwendungen in Höhe von - 5.000 € (Hälfte vom Unterhalt)
• Freibetrag fürs Kind wurde berücksichtigt – 3.714
• Halbes Kindergeld wurde als Einkommen hinzugerechnet + 1.164
Was ich in der Berechnung vermisse ist, dass die Einkünfte & Bezüge meiner Frau die Erstattung nicht mindern. Sie erhält Bezüge von ca. 2.800€/Jahr und habe den Betrag entsprechend in Zeile 51/Übrige Bezüge eingetragen. Sollten die nicht die Erstattung mindern, da sie deutlich über den Freibetrag liegen? Ist die Berechnung von Elster hier richtig, oder habe ich evtl. ein Eintrag vergessen? Die Plausiprüfung von Elster meldet keine Fehler
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen,
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Anbesa
ich bitte um Eure Hilfe!
Ich möchte erstmalig für das Jahr 2018 meine Unterhaltszahlung an die Ex-Frau und Kind (4J) als außergewöhnliche Belastung absetzten. Hierzu habe ich in Anlage Unterhalt für beide jeweils das Formular „ unterstützte Person“ ausgefüllt. Die Beiden leben in einem Haushalt zusammen, habe also bei der Anzahl der Personen im Haushalt 2 eintragen.
Muss ich nun bei der Höhe des gezahlten Unterhalts den Gesamtbetrag, also für Frau+Kind eintragen oder nur den Anteil für meine Frau. Ich habe irgendwo gelesen, dass Unterhaltszahlungen an Kleinkindern steuerlich keine Rolle spielen wegen dem Kindergeld (aber angeben muss ich sie trotzdem oder? Ich habe mal testweise den Geamtunterhaltsbetrag von ca. 10.000€ ( 7.000 € Frau und 3.000€ Kind) eingetragen und die Berechnung ausgeführt.
Ergebnis lt. Elsterberechnung:
• In Abzug gebracht wurden Unterhaltsaufwendungen in Höhe von - 5.000 € (Hälfte vom Unterhalt)
• Freibetrag fürs Kind wurde berücksichtigt – 3.714
• Halbes Kindergeld wurde als Einkommen hinzugerechnet + 1.164
Was ich in der Berechnung vermisse ist, dass die Einkünfte & Bezüge meiner Frau die Erstattung nicht mindern. Sie erhält Bezüge von ca. 2.800€/Jahr und habe den Betrag entsprechend in Zeile 51/Übrige Bezüge eingetragen. Sollten die nicht die Erstattung mindern, da sie deutlich über den Freibetrag liegen? Ist die Berechnung von Elster hier richtig, oder habe ich evtl. ein Eintrag vergessen? Die Plausiprüfung von Elster meldet keine Fehler
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen,
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Anbesa
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