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    Steuerberechnung

    Hallo , habe Problem bei Steuerberechnung: Steuer 2009, getrennte Veranlagung. Es kommt nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung zu Fehlermeldung bei Steuerberechnung:
    "Sie haben Angaben zu Einkünften der Ehefrau gemacht, werden aber getrennt veranlagt oder Sie haben bei der Ehefrau eine ausländische Postleitzahl angegeben.
    Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 7044 kein Erläuterungstext gefunden werden"
    Keine Ahnung was da gemeint sein könnte. Kann mir jemand helfen? Danke

    #2
    AW: Steuerberechnung

    irgendwo hat sich ein kreuzchen oder eine angabe zur ehefrau eingeschlichen, die nicht in die erklärung gehört bei einer getrennten veranlagung. da gibt es ueberhaupt keine ehefrau. nur steuerpflichtige.

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      #3
      AW: Steuerberechnung

      Da gibt es einen Hinweis auf Anlage V, dort ist die Mieteinahme etc. natürlich zu 50% angegeben, könnte das die Ursache sein, wenn ja, was ist daran falsch?
      Mfg herbi

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        #4
        AW: Steuerberechnung

        Hallo herbi,

        ich hätte einen Vorschlag wie du das lösen kannst. Die 50%-ige Aufteilung auf der Anlage V könnte das Problem auslösen. Trage auf der Anlage V immer nur einen Anteil ein und dann deinen Anteil in Zeile 20 Anlage V mit 100%.

        z.B. Wenn Ihr 10000 € Einnahmen habt setzt du in deiner Erklärung 5000 € als Einnahme an, wenn ihr 4000 € Werbungskosten habt setzt du 2000 € bei dir an. Dann Trägst du in Zeile 20 Anlage V 100% ein und dann wird in das Feld Ehefrau nix gerechnet. Das gleich macht deine Frau in Ihrer Erklärung.

        Dass das gleiche rauskommt siehst du hier:

        10000 € - 4000 € = 6000 € davon 50% = 3000 €
        5000 € - 2000 € = 3000 € davon 100% = 3000 €

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          #5
          AW: Steuerberechnung

          Zitat von herbi Beitrag anzeigen
          Da gibt es einen Hinweis auf Anlage V, dort ist die Mieteinahme etc. natürlich zu 50% angegeben, könnte das die Ursache sein, wenn ja, was ist daran falsch?
          Mfg herbi
          Bei einer getrennten Veranlagung geben 2 Personen eine Anlage für Vermietung und Verpachtung ab. Vom Grundsatz her liegt ein Fall vor, wo eine "einheitliche und gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen" durchzuführen wäre.

          Sprich: Für alle gemeinsame Vermietungsobjekte, gemeinsame Konten etc. wäre eine GEMEINSAME Steuererklärung unter einer neuen Steuernummer für eine Gemeinschaft / Gesellschaft abzugeben. Für die Gemeinschaft wird dann ein Grundlagenbescheid erstellt und es ergehen dann an die Steuernummern der Beteiligten (den Herrn sowie die Frau) zwei Mitteilungen mit den Beträgen die anzusetzen sind.

          Ansonsten erklären unter Umständen die Eheleute voneinander abweichende Beträge (obwohl beide zur Hälfte beteiligt sind), es beschäftigen sich 2 Bearbeiter damit und beide Ergebnisse sind womöglich falsch.

          Bei einer getrennten Veranlagung aus steuerlichen Gründen wird oftmals per "kurzem Dienstweg" der Betrag abgeglichen . Bei einer getrennten Veranlagung auf Grund eines Zerwürfnisses, Auszug eines Ehegatten etc. wäre zwingend die gesonderte Feststellung erforderlich, da so ein Haus ja nicht nur 1 Jahr mal in 2 Steuerakten erscheint sondern bis zur Gütertrennung (Übereignung auf einen Ehegatten oder Verkauf) das Finanzamt jährlich beschäftigt.

          Um die Prüfberechnung hinzubekommen,
          - Anlage V entfernen
          - Neue Anlage V einfügen,
          - Zeile 24 bei Gemeinschaft nur den ermittelten Anteil eintragen.

          Um sauber zu übertragen würde ich das auch so stehen lassen und ggf. eine separate Anlage V mit den Zahlen schicken - überall die Hälfte eintragen und ein Vermerk "nur zu 50% eingetragen, da andere Hälfte Ehemann" oder so wäre auch denkbar.

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            #6
            AW: Steuerberechnung

            Danke HUHU, habe versuchsweise mal auf 100% gesetzt, leider immer noch Fehler. Wahrscheinlich hat Aron Recht? Frage mach ich die Arbeit und habe Mitleid mit FA oder nicht!?
            Jedenfalls Euch beiden Danke!

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              #7
              AW: Steuerberechnung

              Der Hinweis 7044 wird immer dann ausgegeben, wenn auf der Anlage KAP die angerechneten ausländischen Steuern (Seite 2, Zeile 52) größer als 25% der entsprechenden Einnahmen (Seite 1) sind. Damit die Berechnung funktioniert, sind die ausländischen Steuern auf 25% zu begrenzen.

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