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Unrechtmäßige Kirchensteuer zurückfordern

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    Unrechtmäßige Kirchensteuer zurückfordern

    Moin Moin zusammen,

    ich erstelle gerade die Steuererklärung für 2018 und habe da jetzt einmal eine Frage.

    Zu dem Fall noch die Vorgeschichte:

    - 2012 aus der Kirche ausgetreten (Nachweis vorhanden) und seit dem keine Kirchensteuer mehr gezahlt
    - Mai 2018 geheiratet. Bei der Namensumstellung wurde vom Einwohnermeldeamt ein Fehler gemacht und die Religion von Konfessionslos auf Evangelisch geändert.
    - Juni 2018 wurde für das gesamte Jahr 2018 rückwirkend die Kirchensteuer eingezogen.
    - Nach vielen Telefonaten war August 2018 wieder alles in Ordnung

    Es wurde gesagt, dass man sich das Geld über die Einkommenssteuererklärung zurückholen kann.

    Auf der Lohnsteuerbescheinigung 2018 steht der Betrag X der einbehaltenden Kirchensteuer. Das habe ich bei ELSTER auch eingegeben. Wenn dann dieser Betrag X im Hauptvordruck, Seite 2, Zeile 43 eingegeben wird, steigt die Berechnung der Erstattung nicht um genau diesen Betrag X.

    Die Frage ist jetzt wie und wo muss ich den Betrag X eingeben, damit ich genau diese Summe zurückbekomme?

    Vielen Dank und viele Grüße.

    #2
    AW: Unrechtmäßige Kirchensteuer zurückfordern

    Du hast Dich hier in das Unter-

    Forum: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären
    verirrt. Mit welcher Software machst Du denn die Steuererklärung?

    Du musst ja irgendwo in der Steuererklärung Deinen Bruttolohn und die Abzüge eingeben. Dort gibst Du auch die Kirchensteuer mit an.

    Kommentar


      #3
      AW: Unrechtmäßige Kirchensteuer zurückfordern

      Ähm... Hab ich mich da im Forum geirrt :-) Dann sorry hierfür.

      Hatte ehrlichgesagt Google befragt und bin dann hier gelandet.


      Mache das mit ElsterFormular 20.3

      Kommentar


        #4
        AW: Unrechtmäßige Kirchensteuer zurückfordern

        Die Kirchensteuererstattung hat jetzt mit dem Eintrag im Hauptvordruck nichts zu tun. Im Jahr 2018 war die einbehaltene Kirchenlohnsteuer eine Sonderausgabe,

        deshalb gehört sie auch in Zeile 43 erklärt. Im Jahr 2019 wird sie dann erstattet, da hast du dann in der Steuererklärung für 2019 in Zeile 43 diese Erstattung anzugeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Unrechtmäßige Kirchensteuer zurückfordern

          Die Erstattung steigt nicht genau um den Betrag der Kirchensteuer an, da sie zwar erstattet wird, aber dann nicht mehr als abzugsfähige Sonderausgabe wirkt.
          Das heißt, sie wird zwar voll erstattet, aber das zu versteuernde Einkommen steigt durch den fehlenden Sonderausgabenabzug.

          Die resultierende Erstattung wird daher geringer als die gezahlte Kirchensteuer sein.

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            #6
            AW: Unrechtmäßige Kirchensteuer zurückfordern

            Das heißt, sie wird zwar voll erstattet, aber das zu versteuernde Einkommen steigt durch den fehlenden Sonderausgabenabzug.
            Das stimmt doch so nicht! Die Kirchenlohnsteuer ist 2018 abgeflossen und wirkt deshalb 2018 als unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgabe.

            Da sie erst 2019 wieder erstattet wird, mindert sie dann die Sonderausgaben des Jahres 2019. Da kann es je nach Höhe der Kirchensteuer des Ehegatten auch zu einem Kirchensteuerüberhang kommen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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