Hallo zusammen,
wie auch viele andere in diesem Forum, stehe ich vor der Frage, welche Veranlagungsform für verheiratete Ehepaare die günstigere ist.
Meine Ehefrau hatte im letzten Jahr aufgrund von Krankheitskosten sehr hohe "außergewöhnliche Belastungen", ich selbst keine.
Bei der Zusammenveranlagung ist mir aufgefallen, dass ich die Krankheitskosten nicht direkt meiner Frau zuordnen kann. Daher werden bei der Berechnung der "zumutbaren Belastung" unsere beiden Jahreseinkünfte zusammengerechnet als Grundlage genommen und vom abziehbaren Betrag bleibt leider nichts mehr übrig (0 EUR).
Daher kam die Idee auf, eine Einzelveranlagung durchzuführen. Das hat aber zur Folge, dass bei der Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer der Grundtarif, anstelle des günstigeren Splittingtarifs, herangezogen wird.
Daher meine Fragen:
1. Wird bei Einzelveranlagung verheirateter Ehepaare immer der Grundtarif herangezogen und ausschließlich bei Zusammenveranlagung der günstigere Splittingtarif genutzt? Oder lässt sich das im Elster-Forum irgendwo einstellen?
2. Warum lassen sich "außergewöhnliche Belastungen" keiner bestimmten Person zuordnen (Lebenspartner A / Lebenspartner B)?
Über eine Rückmeldung oder Hinweis auf bestehende Foren-Einträge würde ich mich sehr freuen.
Danke euch schon mal vorab!
Grüße,
Mirossan
wie auch viele andere in diesem Forum, stehe ich vor der Frage, welche Veranlagungsform für verheiratete Ehepaare die günstigere ist.
Meine Ehefrau hatte im letzten Jahr aufgrund von Krankheitskosten sehr hohe "außergewöhnliche Belastungen", ich selbst keine.
Bei der Zusammenveranlagung ist mir aufgefallen, dass ich die Krankheitskosten nicht direkt meiner Frau zuordnen kann. Daher werden bei der Berechnung der "zumutbaren Belastung" unsere beiden Jahreseinkünfte zusammengerechnet als Grundlage genommen und vom abziehbaren Betrag bleibt leider nichts mehr übrig (0 EUR).
Daher kam die Idee auf, eine Einzelveranlagung durchzuführen. Das hat aber zur Folge, dass bei der Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer der Grundtarif, anstelle des günstigeren Splittingtarifs, herangezogen wird.
Daher meine Fragen:
1. Wird bei Einzelveranlagung verheirateter Ehepaare immer der Grundtarif herangezogen und ausschließlich bei Zusammenveranlagung der günstigere Splittingtarif genutzt? Oder lässt sich das im Elster-Forum irgendwo einstellen?
2. Warum lassen sich "außergewöhnliche Belastungen" keiner bestimmten Person zuordnen (Lebenspartner A / Lebenspartner B)?
Über eine Rückmeldung oder Hinweis auf bestehende Foren-Einträge würde ich mich sehr freuen.
Danke euch schon mal vorab!
Grüße,
Mirossan
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