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Anlage Kapitalerträge - Kirchensteuer

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    Anlage Kapitalerträge - Kirchensteuer

    Hallo zusammen,

    in 2018 wurde leider 1x für einen sehr niedrigen Kapitalertrag die Kirchensteuer nicht abgeführt. Leider ein Missverständnis, bei einem Bankenwechsel.

    Reicht es jetzt für diese eine Bank die Anlage Kapitalerträge auszufüllen oder muss ich das für mich meine Frau sowie die Kinderkonten komplett machen.

    Die Anlage KAP ist komplettes Neuland für mich.

    Vielen Dank schon einmal und Gruß

    Hias

    #2
    AW: Anlage Kapitalerträge - Kirchensteuer

    Es genügt, die eine Bank zu erklären. Du musst in Zeile 13 dann die bei anderen Banken in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag eintragen.

    Nur für dich und die Ehefrau, nicht für die Kinder! Die Kinderkonten gehören den Kindern, nicht euch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage Kapitalerträge - Kirchensteuer

      Danke für die rasche Antwort Charlie24!

      Das erleichtert das Ausfüllen schon einmal. Einiges ist mir aber noch nicht ganz klar.

      1. Da es mir ja nur um die Kirchensteuer geht - genügt es dann den Haken bei Zeile 6 "Erklärung zur Kirchensteuerpflicht "zu setzen?

      2. Genügt es vielleicht nur die Anlage KAP für mich auszufüllen. Das Kirchensteuerpflichtige Konto läuft nur auf mich. Mit einem gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag.
      Falls es nicht genügt:
      Wie teile ich den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag bei Gemeinschaftskonten auf mich und meine Frau auf?
      Z.B. ein Tagesgeldkonto mit 30 € Zinsertrag. Muss ich dann bei mir 15 € und bei ihr 15 € eintragen ?

      3. Ich habe gehört, wenn die Anlage KAP einmal mit erklärt wurde, muss sie fortan jedes Jahr erklärt werden. Stimmt das?

      Ein schönes Wochenende und Gruß
      Hias

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        #4
        AW: Anlage Kapitalerträge - Kirchensteuer

        Zu 1.: Ja, das genügt

        Zu 2.: Es reicht, die Anlage KAP für dich hinzuzufügen. Alle bei anderen Banken in Anspruch genommenen Sparerpauschbeträge trägst du als Summe in Zeile 13 ein, sowohl deine wie auch die deiner Frau.

        Zu 3.: Nein, das stimmt nicht
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Anlage Kapitalerträge - Kirchensteuer

          Jetzt habe ich etwas gebraucht aber ich bin fertig und schicke heute die Erklärung ab!

          Vielen Dank für Deine Hilfe Charlie24!

          Schönes Wochenende,
          Hias

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            #6
            Hallo zusammen,

            ich habe eine erneute, ähnliche Frage und wollte dafür jetzt kein neues Thema aufmachen. Kann ich aber auch gerne machen, wenn ihr es sinnvoll findet.

            Bei zwei Banken wurde Kapitalertragssteuer einbehalten.

            Reicht es diese beiden Banken in der Anlage Kapitalerträge darzustellen und die anderen Banken mit dem in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag gemeinsam einzutragen?
            Reicht es die KAP für mich hinzuzufügen (es sind gemeinsame Konten).

            Vielen Dank für die Hilfe
            Hias

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              #7
              Wurde der insgesamt zustehende Sparer-Pauschbetrag vollständig ausgeschöpft oder nicht? Oder warum willst du die Anlage KAP überhaupt einreichen?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Ja, wurde vollständig ausgeschöpft.
                Wenn der eigene Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz liegt (25% oder?) dann bekommt man die Differenz erstattet oder?

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                  #9
                  Hallo,

                  bei deinem Grenzsteuersatz

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    Grenzsteuersatz?

                    Wenn ich meiner Steuererklärung mit dem Elster Formular berechnen lasse, steht da am Ende:

                    Ihre Einkommensteuerbelastung ( XXXXX €) bezogen auf das zu versteuernde Einkommen ( XXXX €) beträgt XX,XX %. Der Wert ist bei mit um einiges unter 25%
                    Ich dachte, die Kaptalertragssteuer wird dann auch mit meinem XX,XX%-Satz berechnet und ich bekomme die Differenz wieder?

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                      #11
                      Was da in der Steuerberechnung ausgewiesen wird, ist eine Durchschnittsbelastung, die Günstigerprüfung führt aber nur zum Erfolg, wenn dein Grenzsteuersatz

                      unter 25% liegt. Das ist nur bei deutlich unter dem Durchschnitt liegenden Einkünften der Fall.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        OK, verstehe! Damit kann mir die Anlage KAP sparen!

                        Vielen Dank für die Erklärung Charlie24!
                        Danke auch an FIGUL für den Hinweis!

                        Frohe Ostern Euch noch,
                        hias

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                          #13
                          Damit kann mir die Anlage KAP sparen!
                          Das ist häufig so. In einem Schreiben des BMF aus dem Jahr 2015 heißt es hierzu:

                          Für die weit überwiegende Zahl der Steuerpflichtigen dürfte sich die Ausübung des Veranlagungswahlrechts kaum lohnen, denn bereits ab einem

                          zu versteuernden Einkommen von 15.721 Euro und 31.442 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten wird ein (Grenz-)Steuersatz von 25 % erreicht.

                          Die Werte stammen zwar aus dem Jahr 2014 und sind heute wegen der Anhebung des Grundfreibetrag höher, aber allzuviel macht das nicht aus.

                          Für das Jahr 2018 waren das im Grundtarif 16.351 € und dementsprechend 32.702 € im Splittingtarif, das Jahr 2019 habe ich nicht ausgerechnet.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo Charlie24,

                            noch einmal vielen Dank für Deine Mühe und diese aufschlussreiche Antwort.
                            Die Anlage würde mich ja schon etwas an Zeit kosten und damit hat sich das erledigt.
                            Tatsächlich habe ich mir das ganz anders vorgestellt, mit der Grenzsteuersatz Betrachtung kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sich diese Günstigerprüfung für viele lohnt.

                            Dir einen schönen Abend!
                            hias

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