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Getrennte Veranlagung: Stpfl. Ehefrau !

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    Getrennte Veranlagung: Stpfl. Ehefrau !

    Habe wg. Auslandstätigkeit dieses Jahr mit meiner Frau erstmals eine getrennte Veranlagung per ELSTER gewählt.

    Bei "Allgemeine Angaben" im ELSTER-Formular heisst es aber, die Steuerpflichtige Person (Stpfl.) sei bei Ehegatten der Ehemann.

    Habe aber trotzdem bei der Steuererklärung meiner Frau nicht mich, sondern sie als "Ehemann" eingetragen - wie auch von meinem Steuerberater von PricewaterhouseCoopers so angeraten.

    Wie dämlich bzw. chauvinistisch sind denn die bei den Finanzbehörden immer noch??
    Zuletzt geändert von Joachim Siedel; 16.10.2009, 21:04.

    #2
    AW: Getrennte Veranlagung: Stpfl. Ehefrau !

    Zitat von Joachim Siedel Beitrag anzeigen
    Wie dämlich bzw. chauvinistisch sind denn die bei den Finanzbehörden immer noch??
    Nein, Du darfst sie nicht bei "Ehemann" eingeben, sondern bei "Steuerpflichtige Person". Nicht so verklemmt sein!

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      #3
      AW: Getrennte Veranlagung: Stpfl. Ehefrau !

      Zitat von Joachim Siedel Beitrag anzeigen

      Wie dämlich bzw. chauvinistisch sind denn die bei den Finanzbehörden immer noch??
      Vielleicht ist ja auch der Fragesteller dämlich, könnte ja sein.

      Dort steht nämlich Stpfl. / Ehemann.

      Das heißt Steuerpflichtige(r) oder Ehemann.

      Die Betonung liegt auf dem Wörtchen "oder".

      Aber ich kann natürlich aus der Ferne nicht wirklich beurteilen, ob der Fragesteller wirklich dämlich ist.

      Aber der Fragesteller wird auch aus der Ferne nicht beurteilen können, ob die bei den Finanzbehörden dämlich sind.

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        #4
        AW: Getrennte Veranlagung: Stpfl. Ehefrau !

        Ich kenne Joachim Siedel nicht. Aber ich kenne jede Menge Leute im Finanzamt. Von denen ist jedenfalls keiner dämlich
        Die Vernunft spricht leise, deshalb wird sie so oft nicht gehört.
        - (Nehru, ind. Politiker, 1889-1964)

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          #5
          AW: Getrennte Veranlagung: Stpfl. Ehefrau !

          Zitat von Petzer Beitrag anzeigen
          Dort steht nämlich Stpfl. / Ehemann.

          Das heißt Steuerpflichtige(r) oder Ehemann.

          Die Betonung liegt auf dem Wörtchen "oder".
          Genau. Wenn man also den Chauvinismus an den Jahren herbei ziehen will, wird eigentlich genau entgegengesetzt ein Schuh draus. Während es ja bei getrennter Veranlagung ganz offensichtlich nur eine(n) Steuerpflichtige(n) gibt, der dann auch als Stpfl. eingetragen wird, könnte man sich viel eher drüber mokieren, dass bei der Zusammenveranlagung der Mann als erstes einzutragen ist.

          Man sollte den Threadersteller aber trotzdem loben. In Anbetracht der vielen Frauen, die hier auftauchen, an denen die Steuererklärung für die Familie hängen bleibt, finde ich es sehr nett, dass er seiner Frau die Steuererklärung macht. Wenn auch nur mit Hilfe von PWC.

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            #6
            AW: Getrennte Veranlagung: Stpfl. Ehefrau !

            [QUOTE=neysee;97033]Genau. Wenn man also den Chauvinismus an den Jahren herbei ziehen will, wird eigentlich genau entgegengesetzt ein Schuh draus. Während es ja bei getrennter Veranlagung ganz offensichtlich nur eine(n) Steuerpflichtige(n) gibt, der dann auch als Stpfl. eingetragen wird, könnte man sich viel eher drüber mokieren, dass bei der Zusammenveranlagung der Mann als erstes einzutragen ist.

            Man sollte den Threadersteller aber trotzdem loben. In Anbetracht der vielen Frauen, die hier auftauchen, an denen die Steuererklärung für die Familie hängen bleibt, finde ich es sehr nett, dass er seiner Frau die Steuererklärung macht. Wenn auch nur mit Hilfe von PWC.

            [= Joachim Siedel bzw. neu joaxsi]Danke für die Kommentare. Akzeptiere auch "verklemmt", meinte aber mit meinem Beitrag keineswegs die fleissigen und oft überlasteten FinanzbeamtInnen. Wie einfach wäre es doch, um Missverständnisse zu vermeiden, unter "Allgemeine Angaben" einfach so etwas wie "Steuerpflichtige Person(en), bei getrennter oder alleiniger Veranlagung nur Steuerpflichtige(r)" zu schreiben?

            Mein nächster Beitrag wird aber schon komplexer: Versagen von ELSTER bei doppelter Haushaltsführung, besonders wenn Zweithaushalt im (DBA-)Ausland (und die DE-Heimatgemeinde wg. Abmeldung widerrechtlichtlich keine LSt.-Karte ausstellen will)-
            Zuletzt geändert von Joachim Siedel; 18.10.2009, 18:36. Grund: Schreibfehler

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              #7
              AW: Getrennte Veranlagung: Stpfl. Ehefrau !

              Zitat von batman Beitrag anzeigen
              Ich kenne Joachim Siedel nicht. Aber ich kenne jede Menge Leute im Finanzamt. Von denen ist jedenfalls keiner dämlich
              Bin ja auch nur männlich. JS

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                #8
                AW: Getrennte Veranlagung: Stpfl. Ehefrau !

                Ich denke, dieser Thread sollte nicht weitergeführt werden. Joachim Siedel hat offenbar diverse Probleme. Aber keines davon ist Elster geschuldet. Dieses Forum ist nämlich das Elster-Anwender-Forum und soll Hilfestellung bei Elsterproblemen (Motto: Anwender helfen Anwendern) leisten.
                Die Vernunft spricht leise, deshalb wird sie so oft nicht gehört.
                - (Nehru, ind. Politiker, 1889-1964)

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                  #9
                  AW: Getrennte Veranlagung: Stpfl. Ehefrau !

                  [QUOTE=batman;97046]Ich denke, dieser Thread sollte nicht weitergeführt werden. Joachim Siedel hat offenbar diverse Probleme. Aber keines davon ist Elster geschuldet. Dieses Forum ist nämlich das Elster-Anwender-Forum und soll Hilfestellung bei Elsterproblemen (Motto: Anwender helfen Anwendern) leisten.[QUOTE=Joachim Siedel]Wollte ja nur konstruktiv informieren. Wusste aber nicht dass es hier so totalitär zugeht. Be the Power with you, "batman". Bye, bye.
                  Zuletzt geändert von Joachim Siedel; 19.10.2009, 18:03.

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                    #10
                    AW: Getrennte Veranlagung: Stpfl. Ehefrau !

                    Dein Zitierstil grenzt an Trollerei.

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                      #11
                      AW: Getrennte Veranlagung: Stpfl. Ehefrau !

                      Tschüß Joachim.

                      Der Stiefel, den Du mir anmessen möchtest, passt Dir viel besser. Du musst noch lernen, den Ball etwas flacher zu halten. Dann klappt es auch mit dem Nachbarn
                      Die Vernunft spricht leise, deshalb wird sie so oft nicht gehört.
                      - (Nehru, ind. Politiker, 1889-1964)

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                        #12
                        AW: Getrennte Veranlagung: Stpfl. Ehefrau !

                        Sorry allerseits, aber ich muss mich nach längerer Zeit doch noch einmal wegen nach wie zumindest aus meiner Sicht unverständlicher Formulierungen im ELSTER-Formular melden:

                        Im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung (ELSTER) heißt es unter "Allgemeine Angaben" und darunter "Steuerpflichtige Person (Steuerpflichtiger), bei Ehegatten: Ehemann".

                        Das ist nach wie vor unrichtig, was auch meine erste Reaktion - die aus welchen Gründen auch immer noch an erster Stelle der "ELSTER-Querulanten" unter meinem Namen in Google erscheint - weiterhin bestätigt:

                        Wenn sich Ehegatten dazu entschliessen (wie in meinem Fall wg. DBA-Auslandstätigkeit), eine getrennte Veranlagung zu verlangen, dann müsste es korrekter- und verständlicherweise an dieser Stelle lauten:

                        "Allgemeine Angaben"; und darunter "Steuerpflichtige Person (Steuerpflichtiger), bei gemeinsam veranlagten Ehegatten: Ehemann. Bei getrennt veranlagten Ehegatten: Steuerpflichtige Person".

                        Ausserdem sollten bei Wahl einer getrennten Veranlagung von Ehepartnern außer dem Datum der Heirat die - in diesem Fall de facto unnötigen - Zeilen für die Angaben von Namen, Adresse, Geburtsdatum und Religion der Ehefrau wegfallen.

                        Bitte verstehen Sie dies hier als einen Verbesserungsvorschlag. Ich war anfangs davon ausgegangen, dass dieses Forum der Allgemeinheit dient, hatte aber den Eindruck, dass sich hier womöglich nur des Behördenlateins mächtige Finanzbeamte austauschen.

                        Wie gesagt, nur ein Verbesserungsvorschlag, zur Güte.

                        Freundliche Grüße, J. S.

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                          #13
                          AW: Getrennte Veranlagung: Stpfl. Ehefrau !

                          Der Verbesserungsvorschlag ist hier natürlich an der falschen Adresse gelandet. Würde es wirklich um ElsterFormular gehen, dann wäre vielleicht die Hotline der richtige Ansprechpartner. Aber ElsterFormular setzt nur die seit Jahrzehnten üblichen Formulare um. und ob man es mit

                          "Steuerpflichtige Person (Steuerpflichtiger), bei gemeinsam veranlagten Ehegatten: Ehemann. Bei getrennt veranlagten Ehegatten: Steuerpflichtige Person"

                          nicht noch komplizierter macht? Die bisherige Regelung ist weniger gestelzt und auch eindeutig.

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                            #14
                            AW: Getrennte Veranlagung: Stpfl. Ehefrau !

                            leider ist das hier nach wie vor die falsche adresse. hier tauschen sich nutzer des Programmes ElsterFormular aus. somit ist zu vermuten das die Kritik ungehört verhallt.

                            zwar liest hier auch der eine oder andere finanzbeamte mit, aber die amtlichen Vordrucke haben mit Elster nichts zu tun, und auf deren aussehen hat hier wohl ueberhaupt keiner einfluss. das ist das dilemma.

                            sicher ist das ggf. unglücklich formuliert, denn tatsaechlich ist ein ehegatte auch bei getrennter veranlagung noch ehegatte (im kern also sicher gerechtfertigt).
                            dem papier ist allerdings egal, ob man den namen der frau mit draufpanselt oder nich...

                            elsterformular möchte als ausfuellhilfe zumindest einigen dingen vorbeugen und wie die entwicklung zeigt, werden bei getrennter veranlagung ja mittlerweile die felder fuer die ehefrau auch ausgegraut.

                            wenn man es also nicht allzu kleinkariert sieht, kann man schon drauf kommen, das die loesung recht naheliegt. aber wer selbst immer perfekt ist, hat natuerlich das recht, von allem anderen auch perfektion zu verlangen.

                            und wer die ehefrau bei getrennter veranlagung als ehefrau eintraegt, weils ja dran steht, trägt auch in alle felder die er nicht braucht ne null ein, weil das ja korrekt ist, nicht? ;-)

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                              #15
                              AW: Getrennte Veranlagung: Stpfl. Ehefrau !

                              der richtige Ansprechpartner wäre wohl die Vordruckkommission, die aus Vertretern der Einkommensteuerreferate der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder besteht. Elster bildet das ja nur nach. Die haben aber in der Regel genug damit zu tun, die jährlichen Gesetzesänderunge zu verwursten. Wer will kann aber jederzeit das BMF mit sowas beglücken.

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