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Umsatzsteuer - Vorsteuer

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    Umsatzsteuer - Vorsteuer

    Hallo ich bin neu hier und habe einige Fragen.
    Ich bin Freiberuflerin und habe grade neu gegründet. Meine Steuernr und Ust-ID habe ich erhalten. Jetzt muss ich meine erste Umsatzsteuerabrechnung machen:
    - Rechnungen die ich gestellt habe und die bezahlt wurden muss ich abrechnen. okay das ist mir klar.
    - jetzt habe ich aber in den letzten zwei Monaten bereits Computer und weitere Geräte gekauft, die ich für die Ausübung meiner Tätigkeit brauche. Kann ich von all diesen Geräten und Computer die Ust zurückfordern = Vorsteuer abziehen?

    - muss ich alle Rechnungen für die Geräte und Computer die ich gekauft habe kopieren und ans Finanzamt schicken?
    - meine Rechnungen die ich gestellt habe auch?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
    Klang

    #2
    AW: Umsatzsteuer - Vorsteuer

    Hallo,

    Zitat:- Rechnungen die ich gestellt habe und die bezahlt wurden muss ich abrechnen. okay das ist mir klar.
    Vorausgesetzt du hast einen Antrag auf Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gestellt, ansonsten musst du Umsatzsteuer abführen sobald Rechnung gestellt ist und Leistung erbracht.

    Zitat: jetzt habe ich aber in den letzten zwei Monaten bereits Computer und weitere Geräte gekauft, die ich für die Ausübung meiner Tätigkeit brauche. Kann ich von all diesen Geräten und Computer die Ust zurückfordern = Vorsteuer abziehen?

    Ja, das kannst du, wenn du sie für deine freiberufliche Tätigkeit nutzt.

    Zitat:- muss ich alle Rechnungen für die Geräte und Computer die ich gekauft habe kopieren und ans Finanzamt schicken?
    - meine Rechnungen die ich gestellt habe auch?

    Nein, musst du nicht. Je nach Größenordnung fragt das Finanzamt schon mal nach wegen der Höhe der Vorsteuer.

    Tschüß

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      #3
      AW: Umsatzsteuer - Vorsteuer

      Danke Holzgoe!
      Ja, ich habe den Antrag auf Besteuerung nach vereinnahmten Entgelt gestellt.

      Kann ich auch die Ust für Geräte die ich für meine freiberuflich Tätigkeit nutze zurückfordern, wenn ich das Gerät bereits seit ein paar Jahren benutze, oder nur für Geräte die ich mir jetzt dieses Jahr neu noch dazu angeschafft habe?

      Gruß,
      Klang

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        #4
        AW: Umsatzsteuer - Vorsteuer

        vorsteuer kann immer nur im zeitpunkt der anschaffung während das gewerbe besteht geltend gemacht werden, also nix mit altgeräten, die wurden ursprünglich ja eben auch privat gekauft und nicht gewerblich.
        private nutzung der gewerblich angeschafften gerätschaften ist übrigens ggf. abzugrenzen und als leistungsentnahme wiederum umsatzsteuerpflichtig.

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