Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerbescheiddaten abholen bleibt inaktiv

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Steuerbescheiddaten abholen bleibt inaktiv

    Ok, das kann ich mal testen, denn auch bei der Steuererklärung für 2009 ist der Balken nicht da.
    Aber ich weiß, das ich übermittelt habe und habe auch eine Kopie von dem Schreiben, welches man ausdrucken soll, unterschreiben und ans Finanzamt geben. Man sagte mir, das erst mit diesem Schreiben das Finanzamt die Steuerdatei öffnen kann/wird.
    Sorry, wenn das alles bissl unverständlich rüber kommt.
    Ich habe die Erklärungen zum ersten mal mit Elster und auch zum ersten mal online übertragen.

    LG Martina

    Kommentar


      #17
      AW: Steuerbescheiddaten abholen bleibt inaktiv

      Unabhängig von der elektronischen Bescheidrückübermittlung erhalten Sie auf jeden Fall einen Steuerbescheid auf Papier, der an ihre Adresse bekanntgegeben wird. Mögliche Abweichungen sollten in dem Bescheid erläutert sein.
      Bei der Umsatzsteuer erhält man aber nur eine Abrechnung, wenn das Finanzamt nicht von der Erklärung abgewichen ist.
      MfG
      die Elsteraner

      Kommentar


        #18
        AW: Steuerbescheiddaten abholen bleibt inaktiv

        Vielen Dank für die Antworten.

        Und die Abrechnung der Kirchensteuer kommt extra?
        Denn beim erstellen der Einkommensteuererklärung hat mir das Programm immer mitgeteilt, das zu viel Kirchensteuer gezahlt wurde.

        LG Martina

        Kommentar


          #19
          AW: Steuerbescheiddaten abholen bleibt inaktiv

          Zitat von kassy169 Beitrag anzeigen
          Und die Abrechnung der Kirchensteuer kommt extra?
          Das ist bundeslandabhängig.

          Kommentar


            #20
            AW: Steuerbescheiddaten abholen bleibt inaktiv

            Hallo,

            ich habe genau das gleich Problem, mein Steuerbescheid liegt jetzt zur Abholung bereit und ich möchte gerne den Vergleich starten. Allerdings musste ich leider meinen Rechner vor nicht allzu langer Zeit formatieren - die Elster Datei hatte ich gesichert. Gibt es hier eine Möglichkeit die Daten vom Finanzamt zu erhalten?

            Vielen Dank und viele Grüße

            Kommentar


              #21
              AW: Steuerbescheiddaten abholen bleibt inaktiv

              Nein. Durch das Formatieren sind die notwendigen Dateien wahrscheinlich gelöscht worden. Das Finanzamt kann Ihnen diese Daten auf diesem Wege jedenfalls nicht mehr zur Verfügung stellen. Sie erhalten jedoch den alleinigen rechtsverbindlichen Steuerbescheid in Papierform, den Sie dann händisch mit der Steuerberechnung von Elsterformular abgleichen können.

              Kommentar


                #22
                AW: Steuerbescheiddaten abholen bleibt inaktiv

                Hallo,

                Sie sagen Sie haben die Elster-Datei gesichert?
                Dh Sie haben die .elfo-Datei Ihrer Erklärung doch vorliegen, dann sollte auch eine Bescheidabholung möglich sein.

                Sie müssten dazu das Programm wieder installieren, dann Ihre Erklärungsdatei öffnen und über den Menüpunkt 'Datenübermittlung' sollte auch die Bescheidabholung funktionieren, zumindest theoretisch...

                Kommentar


                  #23
                  AW: Steuerbescheiddaten abholen bleibt inaktiv

                  Ergänzung:

                  ...und Ihre Datei sollte nicht mehr editierbar sein, nur dann ist es auch ein Original.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Steuerbescheiddaten abholen bleibt inaktiv

                    Zitat von korsika Beitrag anzeigen
                    ...

                    Sie erhalten jedoch den alleinigen rechtsverbindlichen Steuerbescheid in Papierform, den Sie dann händisch mit der Steuerberechnung von Elsterformular abgleichen können.
                    Das ist ja alles schön und recht nur stehe ich dabei vor folgendem Problem.
                    Im Bescheid von 2009 steht sinngemäss, dass die ausländischen Einkünfte in Höhe von .... mit dem Betrag von .... in die Berechnung der Lohnsteuer (Progressionsvorbehalt) einbezogen worden sind.
                    Woraus ergibt sich denn die Differenz zwischen Einkommen und Einkommen unter Progressionsvorbehalt?
                    Das lässt sich z.B. bei Elster auch nicht nachvollziehen.
                    Bin gerade bei der Erklärung für 2011 und dort kann ich für ausländische Einkommen nach DBA auch Werbungskosten (Heimfahrten, Wohnung) geltend machen. Das wirkt sich offenbar auf das Einkommen unter Progressionsvorbehalt aus, allerdings kann ich nirgends den dazu notwendigen "Rechenweg" finden.

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Steuerbescheiddaten abholen bleibt inaktiv

                      Zum Progressionsvorbehalt hilft Ihnen vielleicht dieser Link weiter:

                      http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Progressionsvorbehalt/default.php

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Steuerbescheiddaten abholen bleibt inaktiv

                        Danke für den Tip! Das hatte ich auch schon herausgefunden, löst das Problem aber nur begrenzt.
                        Dort sind ja die Werte einzutragen, die das FA vorgibt. Also das zu versteuernde Einkommen der Ehefrau und das Einkommen welches unter Progressionsvorbehalt steht.
                        Mir geht es aber um die Ermittlung genau dieses Einkommen. Dazu hatte ich ja bereits geschrieben, dass das FA das in den Erläuterungen zum Bescheid geschrieben hat. Nur haben sie leider vergessen zu erwähnen, wie sie zu diesem Betrag gekommen sind. Und bei Elster gibt es dazu eben auch keinen "Rechenweg".

                        Ich beende mal hier meine Fragen und mach nen neuen Fred auf. Ist nämlich eigentlich offtopic...

                        Hier gehts weiter:
                        Zuletzt geändert von Papa_Peter; 19.08.2012, 23:49.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X