Hallo Forum,
ich bin Rentner und habe im Jahr 2018 an einer staatlichen Schule als "Hilfslehrer" Förderunterricht durchgeführt. Dafür habe ich ein Entgelt (insgesamt unter 2400 Euro) bekommen, das mit Steuerklasse 6 versteuert wurde.
Da es sich um eine pädagogische Tätigkeit handelt, müsste diese als Überungsleiterpauschale anerkannt werden und somit bis 2400 Euro steuerfrei sein. Ich habe daher Hoffnung, dass ich die vom Arbeitgeber bereits an das FA abgeführten Steuern erstattet bekommen kann. Aber wie gebe ich das in ELSTER-Formular an?
Nach dem Belegabruf habe ich in der Anlage N drei Lohnsteuerbescheinigungen, die der Arbeitgeber wohl an das FA übermittelt hat. Darin sind die abgeführten Steuerbeträge aufgeführt. Wo kann/muss ich welche Eintragungen machen, um diese Steuerbeträge erstattet bzw. auf meine Steuerlast angerechnet zu bekommen?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für sachdienliche Hinweise.
Gruß berose
ich bin Rentner und habe im Jahr 2018 an einer staatlichen Schule als "Hilfslehrer" Förderunterricht durchgeführt. Dafür habe ich ein Entgelt (insgesamt unter 2400 Euro) bekommen, das mit Steuerklasse 6 versteuert wurde.
Da es sich um eine pädagogische Tätigkeit handelt, müsste diese als Überungsleiterpauschale anerkannt werden und somit bis 2400 Euro steuerfrei sein. Ich habe daher Hoffnung, dass ich die vom Arbeitgeber bereits an das FA abgeführten Steuern erstattet bekommen kann. Aber wie gebe ich das in ELSTER-Formular an?
Nach dem Belegabruf habe ich in der Anlage N drei Lohnsteuerbescheinigungen, die der Arbeitgeber wohl an das FA übermittelt hat. Darin sind die abgeführten Steuerbeträge aufgeführt. Wo kann/muss ich welche Eintragungen machen, um diese Steuerbeträge erstattet bzw. auf meine Steuerlast angerechnet zu bekommen?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für sachdienliche Hinweise.
Gruß berose
Kommentar