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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2018 - Anwaltskosten und Vergleichskosten

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    Umsatzsteuer-Voranmeldung 2018 - Anwaltskosten und Vergleichskosten

    Hallo liebe Community,

    ich habe ein kleines Einzelunternehmen und hatte folgenden Fall:
    Ein Kunde von mir wurde abgemahnt. Dieser behauptet ich sei Schuld dran weil ich bei einem Auftrag ein Fehler an seiner Webseite begangen haben soll.
    Am Ende wurde nun ein Vergleich geschlossen.

    Jetzt meine frage/n:
    Wo trage ich die Anwaltskosten dafür ein? diese betragen knapp 2.800€ inkl. 19% MwSt.
    Und wo trage ich die Summe für den Vergleich ein? Die Vergleichssumme beträgt 3.200€ und ist vertraglich festgehalten. Da steckt aber ja keine MwSt. drin.

    Und für die nächste Est.-Erklärung wäre gut zu wissen, wo ich diese beiden Summen dort eintragen soll.

    Ich hoffe, dass ist nicht zuviel.

    Vielen lieben Dank.

    #2
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung 2018 - Anwaltskosten und Vergleichskosten

    Hallo PhillipSchwarz,

    willst du wirklich noch eine Voranmeldung für 2018 abgeben, eigentlich kannst du das doch über die Umsatzsteuererklärung abwickeln.
    Die in den Anwaltskosten enthaltene Umsatzsteuer kannst du als Vorsteuer geltend machen in der Jahreserklärung Zeile 122 Kennziffer 320 oder in der Voranmeldung Zeile 55 Kennziffer 66.

    Für die Einkommensteuererklärung bringst du das in der EÜR unter.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung 2018 - Anwaltskosten und Vergleichskosten

      Wo gibst Du denn sonst immer Vorsteuern an? Du hast ja mindestens seit 2018 ein Gewerbe.

      Die Vorsteuer aus der Rechtsanwaltsrechnung gehört natürlich auch in die aktuelle Voranmeldung, also je nach Rechnungsdatum.

      Kommentar

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