Im Jahre 2018 wurde meine bisherige Berufsunfähigkeitsrente in eine entgültige Rente umgewandelt. Habe deshalb für dieses Jahr von der Deutschen Rentenversicherung zwei Mitteilungen zur Vorlage beim Finanzamt erhalten. Bei der bisherigen Rente (welche am 30.4.2018 weggefallen ist) ist ein Rentenanspassungsbetrag im Rentenbetrag enthalten. Das Elsterformular sträubt sich jetzt, diesen Betrag anzunehmen, mit der Begründung, die Angabe eines Rentenanpassungsbetrags ist in diesem Jahr (Beginn der entgültigen Rente) und im Folgejahr unzulässig. Was soll ich tun? Einfach 0 reinschreiben ???
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Keine Ankündigung bisher.
Rentenanpassungsvertrag wird vom Formular nicht angenommen
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Gast
AW: Rentenanpassungsvertrag wird vom Formular nicht angenommen
Wie haben Sie den Eintrag vorgenommen.Sie müssen in 2018 2 Renten erfassen. Sie müssen die bisherige Rente erfassen und dort den Anpayssungsantrag erfassen. Bei der neuen Rente hat der Anpassungsbetrag wie der Hinweis schon sagt nichts zu suchen.
Die Erwerbsunfähigkeitsrente haben Sie bisher wohl auf Seite 2 der Anlage R eingetragen. Dies gilt weiter wobei Sie dort wohl die Zeilen 46 und 47 = Enddatum ausfüllen müssen.
Die neue Folgerente tragen Sie auf Seite 1 der Anlage R ein und erfassen dort auch den Anpassungsbetrag. Dann müssen Sie aber auch noch die Zeile 8 mit den Kennzahlen 105 und 106 ausfüllen, dann müsste es klappen.
Es gibt dazu folgende rechtliche Erläuterung:
https://www.haufe.de/finance/finance...HI9393165.html
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Gast
AW: Rentenanpassungsvertrag wird vom Formular nicht angenommen
Wo genau haben Sie den bisher die 1. Rente eingetragen? Es handelte sich ja wohl um eine zeitlich befristete Rente? Beginn?
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AW: Rentenanpassungsvertrag wird vom Formular nicht angenommen
Die Renten müssen vermutlich getrennt zweimal unter 1. als Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst werden und zwar auf Seite 1 der Anlage R. Ich habe das selbst zwar noch nicht ausprobiert,
aber das sollte in ElsterFormular kein Problem sein. Bei der Altersrente würde ich dann Beginn und Ende der Erwerbsunfähigkeitsrente als vorhergehende Rente eintragen.
Dann müsste das zumindest technisch klappen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Rentenanpassungsvertrag wird vom Formular nicht angenommen
Die erste Rente (Beginn 2007) habe ich immer auf der 1. Seite der Anlage R eingetragen.
Jetzt habe ich beide Rentenbeträge in einer Summe zusammengefaßt und auch auf Seite 1 eingetragen. Es gibt ja dort keine Möglichkeit für eine zweite Rentensumme. oder doch? Jedenfalls kann ich den Anpassungsbetrag dort nicht dazu eintragen!
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AW: Rentenanpassungsvertrag wird vom Formular nicht angenommen
Der gesamte Bereich lässt sich doch problemlos duplizieren. Zusammengefasst dürfen die Renten meiner Meinung nach nicht erklärt werden.Angehängte DateienFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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