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WA-Est Kosten bei Umzug ins Ausland für neuen Job

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    WA-Est Kosten bei Umzug ins Ausland für neuen Job

    Hallo zusammen,

    ich bin am 30.8. aus Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedsstaat gezogen, um ein Job Angebot wahrzunehmen.

    Ich habe verstanden, dass ich die Einkünfte im anderen EU-Mitgliedsstaat zwecks Progressionsvorbehalt in Zeile 6 der Anlag WA-ESt berücksichtigen muss. Nun ist meine Frage, wo ich meine Kosten für den Umzug sowie die im anderen Mitgliedsstaat bezahlten Steuern erfassen muss.

    Da die Anlage WA-ESt meinem Verständnis nach noch recht neu ist, habe ich hierzu online leider wenig gefunden. Wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

    Vielen Dank Euch!

    Beste Grüße

    #2
    AW: WA-Est Kosten bei Umzug ins Ausland für neuen Job

    Die Umzugskosten kannst du als Werbungskosten vom Bruttolohn im Ausland abziehen, auch andere Werbungskosten nach deutschem Steuerrecht, wie z. B. die Entfernungspauschale.

    In Zeile 6 der Anlage WA ESt sind nämlich nur die Einkünfte, nicht die Einnahmen zu erklären. Neu sind diese Einträge nicht, die waren früher im Hauptvordruck auf Seite 4 zu finden.

    Die Steuern dürfen nicht abgezogen werden. Diese Einkünfte sind in Deutschland ja steuerfrei, es erhöht sich nur der Steuersatz für deine deutschen Einkünfte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: WA-Est Kosten bei Umzug ins Ausland für neuen Job

      Super, vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

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