In der Steuerberechnung des Programms Elster wird das zu versteuernde Einkommen berechnet und ausgewiesen.
Soweit so gut. Das zu versteuernde Einkommen nach dem Splittingtarif wird hier jedoch generell niedriger angesetzt.
Fakt ist dass das FA ausschließlich das zu versteuernde Einkommen für den Bescheid berücksichtigt.
Problembeschreibung:
in der Steuerberechnung des Programms Elster wird
das zu versteuernde Einkommen mit bspw. € 21.569
ausgewiesen.
Zu versteuern nach dem Splittingtarif sind dann € 13.280
Ergebnis keine Nachzahlung bzw. Vergütung
FA Bescheid Nachzahlung € 524
Was läuft hier falsch
Soweit so gut. Das zu versteuernde Einkommen nach dem Splittingtarif wird hier jedoch generell niedriger angesetzt.
Fakt ist dass das FA ausschließlich das zu versteuernde Einkommen für den Bescheid berücksichtigt.
Problembeschreibung:
in der Steuerberechnung des Programms Elster wird
das zu versteuernde Einkommen mit bspw. € 21.569
ausgewiesen.
Zu versteuern nach dem Splittingtarif sind dann € 13.280
Ergebnis keine Nachzahlung bzw. Vergütung
FA Bescheid Nachzahlung € 524
Was läuft hier falsch
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