AW: Kindergartenbeitrag Erstattung
fiktive Steuerersparnis von Kosten, die du dann gar nicht hattest, nehmen - wieso nicht?
Mein AG denkt doch ich hätte netto 2000,-/Jahr mehr in der Tasche.
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Kindergartenbeitrag Erstattung
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AW: Kindergartenbeitrag Erstattung
du kannst doch nicht die fiktive Steuerersparnis von Kosten, die du dann gar nicht hattest, nehmen. Es ist doch schön, dass du gar keine Kosten hast.
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AW: Kindergartenbeitrag Erstattung
mmh, irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.
Es ist mir schon klar, dass ich ohne Gebühren zu zahlen nichts erstattet bekomme. Ich muss für den Kindergarten nichts bezahlen, 2000 - 2000 = 0, jedoch bekomme ich weniger Geld (-400,-) beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück.
Das heisst doch hier ist nichts steuerfrei????
Bisher hätte ich 2000 bezahlt und hätte 400 zurückbekommen.
Nun zahle ich nichts und bekomme nichts zurück. Das ist doch eine Differenz von 1600,-/a. Richtig????
Das heisst nochmal die 2000 sind nicht steuerfrei!!
Gruss
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AW: Kindergartenbeitrag Erstattung
Nein, das ist nicht richtig. Richtig ist, dass Du ohne Belastung keine Kindergartengebühren von der Steuer absetzen kannst.
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AW: Kindergartenbeitrag Erstattung
Hallo,
wie schon geschrieben, geht es mir um die Aussage des Arbeitgebers ich würde hier einen steuerfreien Gehaltszusatz bekommen. Das was ich steuerfrei unter dem Strich bekomme ist nach der Rechnung nicht 2000,-/a, die ich erstmal steuerfrei aufs Konto bekommen habe, sondern nur 1600,-/a.
Richtig??
Grüsse
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AW: Kindergartenbeitrag Erstattung
Sicher, aber die Rechnung lautet dann nicht netto + 400 €, sondern netto - 2.000 € + 400 € = - 1.600 €.
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AW: Kindergartenbeitrag Erstattung
Hallo
erstmal richtig. Ich bekomme im Beispiel 2 jedoch 400,- weniger Rückerstattung und das muss ich bei der Nettobetrachtung mitansetzen.
Gruss
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AW: Kindergartenbeitrag Erstattung
Also, Beispiel 1:
Du zahlst 2.000, bekommst 400 zurück, Belastung 1.600.
Beispiel 2:
Du zahlst 2.000, bekommst 2.000 zurück, Belastung Null!
Wie kommst Du drauf dass Du dann nochmal 400 Steuern zahlen musst? Statt 400 bekommst Du im zweiten Beispiel 2.000!
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AW: Kindergartenbeitrag Erstattung
Hallo,
danke für die schnellen Antworten.
Meinen Beitrag in Zeile 67 habe ich natürlich eingetragen.
Mir geht es darum: bisher zahle ich 2000,-/a Kindergartenbeitrag; ich bekomme über die Steuer vom Staat ca. 400,- erstattet. Zahle also netto ca. 1600,- für den Kindergarten.
Nun bekomme ich die 2000,-/a für den Kindergarten vom AG steuerfrei aufs Konto, trage das in die Erklärung ein und muss jedoch im Jahr insgesamt 400,- mehr Steuern Zahlen. Das heisst doch ich erhalte als Gehaltsplus netto: 2000,- abzüglich die 400,- also nur 1600,-/a als Nettoplus??
Oder habe ich da einen Denkfehler? Es heisst ja immer "Steuerfreie Erstattung des Kindergartenbeitrages"??
Gruss
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AW: Kindergartenbeitrag Erstattung
... oder andersrum: trag einfach Deinen Kindergartenbeitrag in Zeile 67 ein. Dann ist alles wieder gut.
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AW: Kindergartenbeitrag Erstattung
Im Ergebnis willst Du also eine steuerliche Doppelbegünstigung und das geht natürlich nicht. Du bekommst vom Arbeitgeber steuerfrei X € Kindergartenbeiträge, also kannst Du diesen Betrag letztlich auch nicht als eigenen Betrag ansetzen.
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Kindergartenbeitrag Erstattung
Hallo,
ich werde dieses Jahr von meinem Arbeitgeber steuerfrei erstatteten Kindergartenbeitrag als Gehaltszusatz bekommen. Bei Probe-Eintrag der Erstattung in die Steuererklärung 2018 unter Anlage Kind Seite 3, Zeile 68, reduziert sich die vom Programm ausgerechnete Steuererstattung um einige 100 Euro. Das heisst für die steuerfreien Zuschüsse muss ich hintenrum wieder Steuer bezahlen. Ist das richtig, oder ein Fehler des Programms?
Das ist für die Beurteilung des Gehaltaufschlages natürlich mitentscheident.
MFGStichworte: -
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