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Vorher zusammen veranlagt jetzt getrennt wegen Trennung

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    Vorher zusammen veranlagt jetzt getrennt wegen Trennung

    Hallo ihr Lieben,

    Trennung vom Mann in 2016. Ich hatte vorher kein Einkommen, erstmals jetzt in 2018. Jetzt gebe ich meinen Namen an als Steuerpflichtiger und dann im Kasten getrennt seit xy.. Dann kommt immer eine Fehlermeldung, auch wenn ich ein Feld weiter unten den Ex angebe, egal oder er angeben ist oder nicht, das Programm meckert. Was mache ich falsch? Wir waren vorher immer gemeinsam veranlagt, dass Finanzamt weiß von der Trennung und ich habe sogar Steuerklasse 2 und Freibetrag 1 für ein Kind, da Ex keinen Unterhalt zahlt.

    Bin gerade verwirrt. Kann das Ding so nicht abschicken, solange der Fehler nicht weggeht.

    #2
    AW: Vorher zusammen veranlagt jetzt getrennt wegen Trennung

    Zitat von morama Beitrag anzeigen
    Hallo ihr Lieben,

    Trennung vom Mann in 2016. Ich hatte vorher kein Einkommen, erstmals jetzt in 2018. Jetzt gebe ich meinen Namen an als Steuerpflichtiger und dann im Kasten getrennt seit xy.. Dann kommt immer eine Fehlermeldung, auch wenn ich ein Feld weiter unten den Ex angebe, egal oder er angeben ist oder nicht, das Programm meckert. Was mache ich falsch? Wir waren vorher immer gemeinsam veranlagt, dass Finanzamt weiß von der Trennung und ich habe sogar Steuerklasse 2 und Freibetrag 1 für ein Kind, da Ex keinen Unterhalt zahlt.

    Bin gerade verwirrt. Kann das Ding so nicht abschicken, solange der Fehler nicht weggeht.
    Hallo,

    lass doch den Eintrag getrennt lebend weg und
    nirgendswo Angaben zum Ex

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Vorher zusammen veranlagt jetzt getrennt wegen Trennung

      Auch zur Veranlagungsart dürfen keine Angaben gemacht werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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