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u.a Erstattung/Nachzahlung

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    u.a Erstattung/Nachzahlung

    Hallo,

    ich habe vor einer Weile, meine erste Steuererklärung mit Elster und Youtube gemacht

    Nun bekam ich eine Mail, das der Einkommensteuerbescheid zur Abholung bereit sei.

    Ich bin in das Programm -> Bescheid -> Abholen.
    Da bekam ich 3 Seiten

    Seite 1 - ein paar Zeilen
    Seite 2 - Auflistung der Zahlen
    Seite 3 - Informationen?!

    Auf Seite 2, steht Oben bei Insgesamt eine Minus Zahl. Das scheint mir wohl eine Erstattung zu sein lt. Internet, was ich irgendwann mal Zurück erhalte. Seh ich das so Richtig?

    Ich habe zugleich die Steuererklärung meiner Frau auch mit gemacht und ebenfalls Übermittelt.
    Wie kann ich nun von ihr den Einkommensteuerbescheid abrufen?

    Kenne mich überhaupt nicht aus damit
    Zuletzt geändert von Claut; 02.07.2019, 15:47.

    #2
    AW: u.a Erstattung/Nachzahlung

    Ein Minus bei verbleibende Beträge ist eine Erstattung, das ist korrekt.

    Du schreibst hier im Unterforum für ElsterFormular, das ist ein Windowsprogramm. Du schreibst weiter:

    Ich habe zugleich die Steuererklärung meiner Frau auch mit gemacht und ebenfalls Übermittelt. Wie kann ich nun von ihr den Einkommensteuerbescheid abrufen?
    Wenn eine Einzelveranlagung beantragt wurde, musst du warten, bis die Erklärung deiner Frau bearbeitet ist. Vorher können keine Bescheiddaten abgeholt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: u.a Erstattung/Nachzahlung

      Zitat von Claut Beitrag anzeigen
      .....Das scheint mir wohl eine Erstattung zu sein lt. Internet, was ich irgendwann mal Zurück erhalte....
      Hallo Claut,

      irgendwann ist gut -> wenn deinem Finanzamt eine Bankverbindung von dir vorliegt, wird das Geld am Tag wo der Bescheid in die Post geht zur Erstattung angewiesen.

      Tschüß

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        #4
        AW: u.a Erstattung/Nachzahlung

        Beim Ausfüllen, hab ich zmd. meine Bankdaten Angeben müssen.

        Kommentar


          #5
          AW: u.a Erstattung/Nachzahlung

          Zitat von Claut Beitrag anzeigen
          Beim Ausfüllen, hab ich zmd. meine Bankdaten Angeben müssen.
          Wurde jetzt eine eigene Erklärung für die Ehefrau eingereicht oder wurde nur eine Steuererklärung (Zusammenveranlagung) übermittelt?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: u.a Erstattung/Nachzahlung

            Ähm..

            Ich hab in Elster die Einkommenssteuererklärung einmal für mich und für die Frau gemacht. Bin dabei auf Neu gegangen.
            Kann es nun sein, das auf ein Konto, beide Rückzahlungen erfolgen? Denn auf dem Bescheid, ist eine Deutlich höhere Summe verzeichnet, als z.B. bei meiner Erklärung, Elster Ausgegeben hat, auch wenn auf dem Bescheid, nur meine Nummer und meine Daten stehen.
            Zuletzt geändert von Claut; 02.07.2019, 16:15.

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              #7
              AW: u.a Erstattung/Nachzahlung

              sobald der Bescheid der Ehefrau fertig ist, kommt eine E-Mail an die dort angegebene E-Mail-Adresse. Das muss nicht gleichzeitig sein. Bescheide per Post kommen aber nach wie vor.

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                #8
                AW: u.a Erstattung/Nachzahlung

                Hallo Claut,

                dann solltest du ja auch zwei Erklärungen abgespeichert haben und bei beiden müsste dastehen, nicht mehr editierbar und Datum und Uhrzeit der Übermittlung.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: u.a Erstattung/Nachzahlung

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  Hallo Claut,

                  dann solltest du ja auch zwei Erklärungen abgespeichert haben und bei beiden müsste dastehen, nicht mehr editierbar und Datum und Uhrzeit der Übermittlung.

                  Tschüß
                  Das hab ich so

                  Kommentar


                    #10
                    AW: u.a Erstattung/Nachzahlung

                    Zitat von Claut Beitrag anzeigen
                    Das hab ich so
                    War es denn sinnvoll, Einzelveranlagungen zu beantragen oder hast du das gar nicht geprüft?

                    Bei Ehegatten ist ja in vielen Fällen die Zusammenveranlagung günstiger.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: u.a Erstattung/Nachzahlung

                      Hallo,

                      >>>Bei Ehegatten ist ja in vielen Fällen die Zusammenveranlagung günstiger.

                      Ich möchte fast wetten, dass das hier auch so wäre.
                      Der Fragesteller möchte doch mal begründen, warum er sich gegen eine Zusammenveranlagung entschieden hat.

                      Abschließend noch der Hinweis, das man das noch ändern könnte.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: u.a Erstattung/Nachzahlung

                        Wie geschrieben, bin ich einer YouTube Anleitung nach gegangen und dachte, dies muss für den Partner ebenfalls so Angelegt werden, wie für mich.

                        Das ich da offenbar deutlich mehr zurück erhalte, als es in elster stand, find ich komisch.

                        Die ganzen Berechnungen die da vorgenommen worden sind, stimmen mit meinen Daten nicht überein.. vor allem der Bruttoarbeitslohn ist deutlich höher, als ich ihn auf der Jahresabrechnung habe...

                        Nicht das hier meine und die der Frau zusammen gelegt wurden...

                        Kommentar


                          #13
                          AW: u.a Erstattung/Nachzahlung

                          Zitat von Claut Beitrag anzeigen
                          Nicht das hier meine und die der Frau zusammen gelegt wurden...
                          Hallo Claut,

                          das sollte aber aus dem Bescheid ersichtlich sein.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: u.a Erstattung/Nachzahlung

                            Nicht das hier meine und die der Frau zusammen gelegt wurden...
                            Das wäre vielleicht gar nicht schlimm, ist aber ohne Rückfrage wohl eher unüblich. Wenn keine Einzelveranlagung beantragt wurde, wäre es allerdings zulässig:

                            § 26 Abs. 3 EStG:

                            3) Wird von dem Wahlrecht nach Absatz 2 nicht oder nicht wirksam Gebrauch gemacht, so ist eine Zusammenveranlagung durchzuführen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: u.a Erstattung/Nachzahlung

                              Zitat von Claut Beitrag anzeigen
                              Wie geschrieben, bin ich einer YouTube Anleitung nach gegangen und dachte, dies muss für den Partner ebenfalls so Angelegt werden, wie für mich.

                              Das ich da offenbar deutlich mehr zurück erhalte, als es in elster stand, find ich komisch.

                              Die ganzen Berechnungen die da vorgenommen worden sind, stimmen mit meinen Daten nicht überein.. vor allem der Bruttoarbeitslohn ist deutlich höher, als ich ihn auf der Jahresabrechnung habe...

                              Nicht das hier meine und die der Frau zusammen gelegt wurden...
                              Ich würde keinem Youtube Video trauen und anderen dubiosen Quellen.
                              Meine Meinung.
                              Gruss (S)stiller
                              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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