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Steuererklärung Vorsorgeaufwendung

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    Steuererklärung Vorsorgeaufwendung

    Guten Tag,
    ich bin derzeit an meiner Steuererklärung und habe erst jetzt gelesen, dass berufsbedingte Versicherungen,
    z.B. Dienstunfähigkeitsversicherung, berufsbedingte Haftpflichtversicherungen, etc.
    als Werbungskosten abgesetzt werden können.
    Dies würde ich hier auch gerne wahrnhemen, jedoch bin ich mir unsicher, in welcher
    Zeile die Eintragung geschehen muss?!
    Einfach bei Zeile 37 Werbungskosten eine zusätzliche Zeile beifügen?

    Desweiteren ist mir bei der Eintragung zu
    "Beiträge zur inländischen privaten Kranken - und Pflegeversicherung"
    ein Betrag nicht mehr wirklich angerechnet worden. Hierbei handelt es sich laut meiner
    PKV um die Stelle " Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung ohne Basisabsicherung".
    Diesen Wert habe ich in Zeile 28 eingetragen. Fraglich ist jedoch, ob ich diesen Wert als
    WErbungskosten oder auch als Sonderausgaben in Zeile 47 vornehmen sollte.

    Ich hoffe die Problematik ist soweit erkennbar.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    AW: Steuererklärung Vorsorgeaufwendung

    Den beruflichen Anteil einer Haftpflichtversicherung kann man in Zeile 47 der Anlage N erklären.

    Eine Dienstunfähigkeitsversicherung könntest du in Zeile 49 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Die hat aber ebensowenig steuerliche Auswirkungen wie der

    Eintrag in Zeile 28 der Anlage Vorsorgeaufwand, der dort schon richtig erklärt ist, sich aber wegen der Höchstbeträge steuerlich ebenfalls nicht mehr auswirkt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklärung Vorsorgeaufwendung

      Hallo Zensmann,

      deine angeführten Versicherungen kommen nicht als Werbungskosten in Betracht, wenn dann gehören diese in die Anlage Vorsorgeaufwand.
      Meist ist allerdings der Höchstbetrag an abziehbaren Vorsorgeaufwendungen schon durch die KV und PV Beiträge erreicht, dass diese Versicherungen keine steuerlichen Auswirkungen mehr haben.
      Kannst du leicht feststellen wenn du die Steuerberechnung machst und schaust, ob sich an der festgesetzten Steuer noch etwas ändert.

      Von welcher Anlage redest du denn mit den Zeilen 28 und 47 ?

      Tschüß

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        #4
        AW: Steuererklärung Vorsorgeaufwendung

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Den beruflichen Anteil einer Haftpflichtversicherung kann man in Zeile 47 der Anlage N erklären.

        Eine Dienstunfähigkeitsversicherung könntest du in Zeile 49 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Die hat aber ebensowenig steuerliche Auswirkungen wie der

        Eintrag in Zeile 28 der Anlage Vorsorgeaufwand, der dort schon richtig erklärt ist, sich aber wegen der Höchstbeträge steuerlich ebenfalls nicht mehr auswirkt.
        Super! Die dienstliche Haftpflicht habe ich bereits in der ANlage N vermerkt, ebenso die dienst. Rechtsschutzversicherung (zumindest 1/3 davon)


        @holzgoe

        Bei Zeile 28 bzw. 47 meine ich jene in der Anlage Vorsorgeaufwendung :/

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