Oder sollte als Einlagewert der aktuelle Wert des Gründstücks eingetragen werden? Dann wären in der Tat Einlagewert und Buchwert gleich!
http://www.schneider-team.de/beitrag...17d2414ba080f7
Das ist allerdings auch eine steuerrechtliche Frage und kein Thema der elektronischen Steuererklärung -Elster.
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