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Feld in EÜR für zu zahlende Umsatzsteuer

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    Feld in EÜR für zu zahlende Umsatzsteuer

    In 2018 habe ich zum ersten Mal keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben, da mich das Finanzamt aufgrund meiner geringen Umsatzsteuerzahllast dazu aufgefordert hat nur noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung zu erstellen.

    Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2018 und habe soeben die Umsatzsteuerjahreserklärung fertiggestellt. Ich muss etwa 100 Euro zahlen.

    Meine Frage ist jetzt, wo ich diesen Betrag in die EÜR eintragen kann.

    Meine erste Idee war das Feld 186 "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" (Zeile 49). Meiner Ansicht nach passt dieses Feld aber nicht so ganz, da ich die Umsatzsteuer ja noch gar nicht gezahlt habe, sondern erst im Rahmen meiner Steuererklärung zahlen werde. Ich zahle also in 2019 für 2018. Gehört der Betrag also erst in die Steuererklärung 2019, weil ich erst in 2019 gezahlt habe? Andererseits bezieht sich der Betrag ja klar auf das Jahr 2018, so dass der Betrag nach meinem Verständnis auch in die EÜR 2018 gehören würde. Bei den Voranmeldungen ist es ja auch so mit der 10-Tages-Regelung. Allerdings sind es jetzt ja viel mehr als 10 Tage.

    Ich hoffe, es kann mir jemand helfen... Vielen Dank!

    #2
    AW: Feld in EÜR für zu zahlende Umsatzsteuer

    Ausgaben aus 2019 gehören in die EÜR für 2019.

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      #3
      AW: Feld in EÜR für zu zahlende Umsatzsteuer

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ausgaben aus 2019 gehören in die EÜR für 2019.
      Auch wenn das die USt-Verrechnung von 2018 ist?

      Bei den Voranmeldungen gibt es ja auch diesen 10-Tages-Zeitraum, wonach die Zahlungen noch ins alte Jahr fallen..

      Oder gehören alle späteren USt-Zahlungen grundsätzlich zum neuen Jahr?

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        #4
        AW: Feld in EÜR für zu zahlende Umsatzsteuer

        Wurde denn die Umsatzsteuer bis 10. Januar 2019 bezahlt? Fällig ist sie ja immerhin erst einen Monat nach Abgabe der Erklärung.

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          #5
          AW: Feld in EÜR für zu zahlende Umsatzsteuer

          Zahlungen aufgrund von Voranmeldungen werden als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG eingestuft, weshalb der kurze Zeitraum (10 Tage-Regel) zur Anwendung kommt.

          Diese Bedingungen erfüllt deine jetzige Zahlung für 2018 nicht. Für die gilt § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG: Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Feld in EÜR für zu zahlende Umsatzsteuer

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Wurde denn die Umsatzsteuer bis 10. Januar 2019 bezahlt? Fällig ist sie ja immerhin erst einen Monat nach Abgabe der Erklärung.
            Nein. Da ich keine USt-Voranmeldungen gemacht habe, habe ich auch nichts gezahlt. Die USt für 2018 erkläre ich jetzt in der USt-Jahreserklärung 2018.


            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Zahlungen aufgrund von Voranmeldungen werden als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG eingestuft, weshalb der kurze Zeitraum (10 Tage-Regel) zur Anwendung kommt.

            Diese Bedingungen erfüllt deine jetzige Zahlung für 2018 nicht. Für die gilt § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG: Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.
            Hätte ich echt nicht gedacht. Klar, ich zahle die USt für 2018 im Jahr 2019, aber nach meiner Steuer-Logik gehörte die USt bis jetzt immer in das Jahr, in dem sie entstanden ist.

            So überspringe ich ja jetzt auch ein Jahr was die USt-Zahlungen in den Steuererklärungen angeht. Früher mit den vierteljährlichen Zahlungen habe ich die Zahlungen bis einschließlich 2017 immer direkt in dem Jahr in der Steuererklärung berücksichtigt, in dem die USt auch entstanden ist. Die USt-Zahlungen für 2018 tauchen jetzt dagegen erst in der Steuererklärung für 2019 auf und die Steuererklärung 2018 enthält gar keine gezahlte USt (okay, auch irgendwie logisch, da ich in diesem Jahr ja auch tatsächlich keine gezahlt habe außer für das letzte Quartal, welches aber aufgrund der 10-Tages-Regelung zu 2017 zählt).
            Zuletzt geändert von Annabella P; 03.07.2019, 19:02.

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              #7
              AW: Feld in EÜR für zu zahlende Umsatzsteuer

              Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR) gibt es diese Zuordnung zu einem anderen Jahr ja durchaus nicht so selten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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