Hallo zusammen,
ich bin hier neu im Forum und hoffe auf ein paar Tips zur Loesung meines Problems das sich wie folgt darstellt.
Ich erhalte von meinen ehemaligen Arbeitgeber seit Jan. 2018 eine monatl. Abfindung. (bescheinigt ueber eine LSB Pkt. 3 bis Pkt. 6). Zusaetzlich habe ich die Bruttosumme in Zeile 18 Anlage N eingetragen, um eine Steuerermaessigung pruefen zulassen.
Auf der LSB des ehemaligen AG sind keine Krankenvers. oder Rentenvers. vermerkt, da ich seit Jan. 2018 arbeitslos bin und die KV und RV ueber die Agentur fuer Arbeit laufen.
(priv. Zusatzkrankenversicherung sind von mir noch in Anlage V hinterlegt)
Beim Versuch die Steuerberechnung durchzufuehren, kommt folgender Hinweis:
AHW Abbruchhinweis
Hauptvordruck: Sie haben nur Beiträge zur Wahlleistungeen angegeben. Bitte tragen sie unbedingt auch Beitraege zur Basiskrankenversicherung bzw. Pflegeversicherung ein.
Hat jemand dazu vielleicht einen Vorschlag oder Loesung? Wuerde mich freuen.
Gruss R.Z.
ich bin hier neu im Forum und hoffe auf ein paar Tips zur Loesung meines Problems das sich wie folgt darstellt.
Ich erhalte von meinen ehemaligen Arbeitgeber seit Jan. 2018 eine monatl. Abfindung. (bescheinigt ueber eine LSB Pkt. 3 bis Pkt. 6). Zusaetzlich habe ich die Bruttosumme in Zeile 18 Anlage N eingetragen, um eine Steuerermaessigung pruefen zulassen.
Auf der LSB des ehemaligen AG sind keine Krankenvers. oder Rentenvers. vermerkt, da ich seit Jan. 2018 arbeitslos bin und die KV und RV ueber die Agentur fuer Arbeit laufen.
(priv. Zusatzkrankenversicherung sind von mir noch in Anlage V hinterlegt)
Beim Versuch die Steuerberechnung durchzufuehren, kommt folgender Hinweis:
AHW Abbruchhinweis
Hauptvordruck: Sie haben nur Beiträge zur Wahlleistungeen angegeben. Bitte tragen sie unbedingt auch Beitraege zur Basiskrankenversicherung bzw. Pflegeversicherung ein.
Hat jemand dazu vielleicht einen Vorschlag oder Loesung? Wuerde mich freuen.
Gruss R.Z.
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