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EÜR - Betriebseinnahmen korrekt eintragen als Kleinunternehmer

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    EÜR - Betriebseinnahmen korrekt eintragen als Kleinunternehmer

    Hallo,
    ich mache gerade die EÜR mit ElsterFormular und frage mich, wie ich hier meine Einnahmen korrekt eintragen muss. Ich bin Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung. Ich erhalte Geld aus dem EU-Ausland (Amazon, Luxemburg) für Kundenvermittlungen. Das Geld hierfür wird mir netto ausbezahlt, es greift das Reverse-Charge-Verfahren, sodass der Leistungsempfänger (Amazon) die Umsatzsteuer abführen muss.

    In Zeile 11 und 12 ist die Betriebseinnahme einzutragen. Ich habe in Zeile 11 meinen Umsatz eingetragen (Betriebseinahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG). Allerdings weiß ich nicht, was ich in Zeile 12 eintragen muss (" davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG).
    Hier wäre doch der gleiche Betrag einzutragen oder?

    #2
    AW: EÜR - Betriebseinnahmen korrekt eintragen als Kleinunternehmer

    Wenn du nur Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer hast, musst du in Zeile 12 gar nichts eintragen.

    Die ist für Steuerpflichtige gedacht, die neben ihren Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer noch steuerbefreite Umsätze oder nicht steuerbare Umsätze erzielen.

    Die geben ihren Gesamtumsatz in Zeile 11 der EÜR an und die steuerbefreiten Umsätze oder nicht steuerbaren Umsätze dann nachrichtlich in Zeile 12 der EÜR.

    Ein Beispiel: Ein Berufsbetreuer (steuerbefreite Tätigkeit nach § 4 Nr. 16 k UStG) nimmt aus dieser Tätigkeit 40.000,00 € im Jahr ein. Daneben erzielt er 10.000,00 € jährlich aus Nachlassverwaltungen.

    Der trägt in Zeile 11 dann 50.000,00 € ein und in Zeile 12 gibt er 40.000,00 E an. Damit weiß das Finanzamt, dass aus der Kleinunternehmertätigkeit 10.000,00 € erzielt wurden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: EÜR - Betriebseinnahmen korrekt eintragen als Kleinunternehmer

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn du nur Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer hast, musst du in Zeile 12 gar nichts eintragen.

      Die ist für Steuerpflichtige gedacht, die neben ihren Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer noch steuerbefreite Umsätze oder nicht steuerbare Umsätze erzielen.
      Die Umsätze sind aus meiner Sicht doch steuerbefreit durch das Reverse-Charge Verfahren oder? Amazon zahlt alle Beträge netto aus und führt die Umsatzsteuer in Luxemburg selbst ab.

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        #4
        AW: EÜR - Betriebseinnahmen korrekt eintragen als Kleinunternehmer

        Reverse-Charge Umsätze sind wieder ein ganz anderes Thema, das aber mit der Kleinunternehmerregelung nicht unmittelbar zu tun hat.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: EÜR - Betriebseinnahmen korrekt eintragen als Kleinunternehmer

          Ok danke für deine Auskunft! Dann habe ich es in der letzten EÜR für 2017 falsch gemacht . Dort habe ich in Zeile 11 und 12 das gleiche eingetragen. Das FA hat bisher nichts gesagt.

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            #6
            AW: EÜR - Betriebseinnahmen korrekt eintragen als Kleinunternehmer

            Dort habe ich in Zeile 11 und 12 das gleiche eingetragen.
            Passiert ist da aber steuerlich auch nichts und wirklich falsch war das auch nicht. Wenn du ausschließlich solche Reverse-Charge-Einnahmen hattest, hättest du diese in Zeile 15 erklären können.

            Deine Einnahmen als Kleinunternehmer liegen ja praktisch bei 0,00 €. Da habe ich deinen ersten Beitrag etwas oberflächlich gelesen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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