Hallo,
ich mache gerade die EÜR mit ElsterFormular und frage mich, wie ich hier meine Einnahmen korrekt eintragen muss. Ich bin Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung. Ich erhalte Geld aus dem EU-Ausland (Amazon, Luxemburg) für Kundenvermittlungen. Das Geld hierfür wird mir netto ausbezahlt, es greift das Reverse-Charge-Verfahren, sodass der Leistungsempfänger (Amazon) die Umsatzsteuer abführen muss.
In Zeile 11 und 12 ist die Betriebseinnahme einzutragen. Ich habe in Zeile 11 meinen Umsatz eingetragen (Betriebseinahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG). Allerdings weiß ich nicht, was ich in Zeile 12 eintragen muss (" davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG).
Hier wäre doch der gleiche Betrag einzutragen oder?
ich mache gerade die EÜR mit ElsterFormular und frage mich, wie ich hier meine Einnahmen korrekt eintragen muss. Ich bin Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung. Ich erhalte Geld aus dem EU-Ausland (Amazon, Luxemburg) für Kundenvermittlungen. Das Geld hierfür wird mir netto ausbezahlt, es greift das Reverse-Charge-Verfahren, sodass der Leistungsempfänger (Amazon) die Umsatzsteuer abführen muss.
In Zeile 11 und 12 ist die Betriebseinnahme einzutragen. Ich habe in Zeile 11 meinen Umsatz eingetragen (Betriebseinahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG). Allerdings weiß ich nicht, was ich in Zeile 12 eintragen muss (" davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG).
Hier wäre doch der gleiche Betrag einzutragen oder?
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