Hallo,
ich habe 2018 ein Konto geschlossen, bei dem ich noch ein paar Euro Zinsen bekommen hatte. Da kein Freistellungsauftrag eingerichtet war, sind dabei Kapitalertragssteuern angefallen.
Ich habe die entsprechenden Unterlagen nicht mehr und kann in Elster die Angaben dazu nicht machen. Wenn ich die Unterlagen hätte und die Eintragungen machen würde, bekäme ich ein paar Euro (unter 10 Euro auf jeden Fall) zurückerstattet.
Da mir der Aufwand, für ein geschlossenes Konto die Belege bei der Bank nochmal anzufordern für die kleine Erstattung zu hoch ist (und vermutlich mehr Gebühren kosten würde als ich als Steuererstattung bekomme), würde ich auf die Angabe hier gerne verzichten und nur von einem anderen Konto, das ich weiter führe, die Eingaben in Elster machen.
Ich verzichte dabei ja auf eine kleine Erstattung, zahle also bewusst (ein kleines bisschen) zu hohe Steuern. Ist das so in Ordnung oder kann es deswegen Ärger geben?
LG
ich habe 2018 ein Konto geschlossen, bei dem ich noch ein paar Euro Zinsen bekommen hatte. Da kein Freistellungsauftrag eingerichtet war, sind dabei Kapitalertragssteuern angefallen.
Ich habe die entsprechenden Unterlagen nicht mehr und kann in Elster die Angaben dazu nicht machen. Wenn ich die Unterlagen hätte und die Eintragungen machen würde, bekäme ich ein paar Euro (unter 10 Euro auf jeden Fall) zurückerstattet.
Da mir der Aufwand, für ein geschlossenes Konto die Belege bei der Bank nochmal anzufordern für die kleine Erstattung zu hoch ist (und vermutlich mehr Gebühren kosten würde als ich als Steuererstattung bekomme), würde ich auf die Angabe hier gerne verzichten und nur von einem anderen Konto, das ich weiter führe, die Eingaben in Elster machen.
Ich verzichte dabei ja auf eine kleine Erstattung, zahle also bewusst (ein kleines bisschen) zu hohe Steuern. Ist das so in Ordnung oder kann es deswegen Ärger geben?
LG
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