Ich habe Umsätze als Kleinunternehmer und Umsätze, die nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a, bb des Umsatzsteuergesetztes umsatzsteuerfrei sind (Schulpsychologe). Allerdings weiß ich nicht genau, wo ich was in der Umsatzsteuererklärung eintragen muss, bis letztes Jahr hatte ich nämlich nur die Einkünfte als Kleinunternehmer.
Mal angenommen, ich hätte als Kleinunternehmer 10.000 Euro verdient und als Schulpsychologe 15.000. Wo trage ich was ein?
1. Muss ich bei "Umsatz im Kalenderjahr 2019" die 10.000 (Kleinunternehmer) oder 25000 (beides zusammengerechnet)?
2. Wo trage ich die 15.000 aus der umsatzsteuerbefreiten Einnahmen ein? Also welches Feld ist für die nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a, bb des Umsatzsteuergesetztes umsatzsteuerfreien Einnahmen gedacht? Ich finde das nicht...
Hoffe, jemand kann helfen...
Mal angenommen, ich hätte als Kleinunternehmer 10.000 Euro verdient und als Schulpsychologe 15.000. Wo trage ich was ein?
1. Muss ich bei "Umsatz im Kalenderjahr 2019" die 10.000 (Kleinunternehmer) oder 25000 (beides zusammengerechnet)?
2. Wo trage ich die 15.000 aus der umsatzsteuerbefreiten Einnahmen ein? Also welches Feld ist für die nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a, bb des Umsatzsteuergesetztes umsatzsteuerfreien Einnahmen gedacht? Ich finde das nicht...
Hoffe, jemand kann helfen...
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