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Kleinunternehmer + Steuerfreie Umsätze - wo in Umsatzsteuererklärung eintragen?

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  • cabi
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Steuerfreie Umsätze - wo in Umsatzsteuererklärung eintragen?

    Ja stimmt, die Umsätze von 2017 müssen auch noch rein!

    Dankeschön

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Steuerfreie Umsätze - wo in Umsatzsteuererklärung eintragen?

    Zitat von cabi Beitrag anzeigen
    Weitere Felder muss ich in der Umsatzsteuererklärung nicht ausfüllen?
    Hallo cabi,

    natürlich noch die Zeile 33.

    Tschüß

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  • cabi
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Steuerfreie Umsätze - wo in Umsatzsteuererklärung eintragen?

    Entschuldigung, ich habe das vielleicht falsch ausgedrückt; ich meinte die Steuererklärung, die jetzt im Juli fällig wird und sich auf das vergangene Jahr bezieht. Ich hatte die umsatzsteuerbefreite Tätigkeit aber erst 2018 angefangen und daher hatte ich das Problem, wo ich was eintragen muss, bei der letzten Erklärung noch nicht

    Aha, danke!!

    d.h. bei Zeile 34, Kennzahl 239 (Umsatz im Kalenderjahr 2018) gebe ich also nicht den Gesamtumsatz ein, sondern nur den Teil, der auf die Einnahmen als Kleinunternehmer entfällt.

    und bei Zeile 74, Kennzahl 278 ("nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehörend") kommt der steuerbefreite Umsatz hinein und im Feld davor "§4 Nr. 21 Buchstabe a, bb"

    und es wird nirgends in der Umsatzsteuererklärung beides zusammengerechnet?

    Weitere Felder muss ich in der Umsatzsteuererklärung nicht ausfüllen?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Steuerfreie Umsätze - wo in Umsatzsteuererklärung eintragen?

    Die Umsatzsteuererklärung für 2019 muss doch noch nicht erstellt werden, es sei denn, du hättest deine Tätigkeit eingestellt.

    Im Jahr 2018 sind die steuerbefreiten Umsätze nach § 4 UStG in die Zeile 74, Kennzahl 287 einzutragen. Die Nummer der Befreiungsvorschrift ist anzugeben.

    Eine Zusammenrechnung mit den Umsätzen als Kleinunternehmer wäre falsch, weil die steuerbefreiten Umsätze nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 UStG rechnen.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Steuerfreie Umsätze - wo in Umsatzsteuererklärung eintragen?

    Die steuerfreien Umsätze sind auf Seite 3 der Umsatzsteuererklärung einzutragen.

    Hast Du Deine Tätigkeiten aufgegeben? Oder warum machst Du schon die Erklärung für 2019?

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  • Kleinunternehmer + Steuerfreie Umsätze - wo in Umsatzsteuererklärung eintragen?

    Ich habe Umsätze als Kleinunternehmer und Umsätze, die nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a, bb des Umsatzsteuergesetztes umsatzsteuerfrei sind (Schulpsychologe). Allerdings weiß ich nicht genau, wo ich was in der Umsatzsteuererklärung eintragen muss, bis letztes Jahr hatte ich nämlich nur die Einkünfte als Kleinunternehmer.

    Mal angenommen, ich hätte als Kleinunternehmer 10.000 Euro verdient und als Schulpsychologe 15.000. Wo trage ich was ein?

    1. Muss ich bei "Umsatz im Kalenderjahr 2019" die 10.000 (Kleinunternehmer) oder 25000 (beides zusammengerechnet)?
    2. Wo trage ich die 15.000 aus der umsatzsteuerbefreiten Einnahmen ein? Also welches Feld ist für die nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a, bb des Umsatzsteuergesetztes umsatzsteuerfreien Einnahmen gedacht? Ich finde das nicht...

    Hoffe, jemand kann helfen...
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