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    Bilanz nachreichen

    Wie reicht man den Bilanz nach ?
    In Elser Steuererklärungsformular ist nämlich kein Anhang vorgesehen, wo man aufladen und einfügen kann.

    Immer getrennt per Post ?
    Oder auf welche Stelle der Formular kann man eintragen ?

    kann hier jemand helfen / erklären ? Danke im voraus.

    #2
    AW: Bilanz nachreichen

    Mit Elsterformular oder einem Benutzerkonto in Mein ELSTER kann nur eine Einnahmeüberschussrechnung - Anlage EÜR - erstellt und elektronisch übermittelt werden. Bei Elsterformular oder Mein ELSTER ist es ausserdem nicht möglich, der elektronischen Datenübermittlung Anlagen beizufügen. Diese müssten im Bedarfsfalle in herkömmlicher Weise an das nFinanzamt übermittelt werden.

    Sollte tatsächlich eine Bilanz elektronisch erstellt und übermittelt werden muss auf externe Software, die die Erstellung und Übermittlung einer e-Bilanz (elektronische Bilanz) unterstützt zurückgegriffen werden.

    Über die folgende Seite kann man prüfen, ob evtl. mit Elster kompatible Software auf dem Markt ist:

    https://www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt

    Wählen Sie Ihr Betriebssystem und das gewünschte Produkt aus damit Sie dazu weitere Informationen erhalten.
    Zuletzt geändert von ; 14.07.2019, 20:14.

    Kommentar


      #3
      AW: Bilanz nachreichen

      Bilanzen müssen generell elektronisch übermittelt werden.

      Wer bilanziert, muss doch auch Bücher führen und Abschlüsse machen. Dafür braucht man in der Regel eine Buchhaltungssoftware.

      Mit den allermeisten Buchhaltungsprogrammen kann man auch eine E-Bilanz übermitteln.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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