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Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

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    Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

    Moin, moin,
    was ist der Unterschied zwischen einem Beschäftigungsverhältnis und einer Erwerbstätigkeit?
    Ist mit ersterem nur geringfügig gemeint?
    Mein Sohn hat bis zum 1.6.2018 studiert und arbeitet seit dem 20.08. voll.
    Wo muss ich das jetzt eintragen?

    herzliche Grüße
    Theo

    #2
    AW: Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

    Zitat von Theophilus Beitrag anzeigen
    Moin, moin,
    was ist der Unterschied zwischen einem Beschäftigungsverhältnis und einer Erwerbstätigkeit?
    Ist mit ersterem nur geringfügig gemeint?
    Mein Sohn hat bis zum 1.6.2018 studiert und arbeitet seit dem 20.08. voll.
    Wo muss ich das jetzt eintragen?

    herzliche Grüße
    Theo
    Hallo,

    für den Zeitraum in dem du für das Kind KG bekommen hast füllst du die Anlage Kind aus.
    die restliche Zeit gehört in die Steuererklärung des Sohnes und hat mit deiner Steuererklärung nichts zu tun

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

      Hallo FIGUL,
      danke für die schnelle Antwort. Wie ist aber dann der Punkt "4 - Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes" zu verstehen?
      Ich habe es jetzt endlich ohne Fehlermeldungen hinbekommen:
      Studium abgeschlossen: Ja, Erwerbstätigkeit: Ja, gerinfügige Besch.:Nein
      andere Erwerbstätigkeiten: Ja Erwerbszeitraum: 20.08.-31.12.
      wöchentliche Arbeitszeit: 40 std.

      Ist das dann verkehrt?

      Kommentar


        #4
        AW: Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

        Zitat von Theophilus Beitrag anzeigen
        Hallo FIGUL,
        danke für die schnelle Antwort. Wie ist aber dann der Punkt "4 - Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes" zu verstehen?
        Ich habe es jetzt endlich ohne Fehlermeldungen hinbekommen:
        Studium abgeschlossen: Ja, Erwerbstätigkeit: Ja, gerinfügige Besch.:Nein
        andere Erwerbstätigkeiten: Ja Erwerbszeitraum: 20.08.-31.12.
        wöchentliche Arbeitszeit: 40 std.

        Ist das dann verkehrt?
        Hallo,

        natürlich ist das verkehrt habe ich doch geschrieben.
        Dein Sohn hat doch das Studium abgeschlossen
        Dein Sohn hat doch ein Arbeitsverhältnis am 1.8. aufgenommen
        Die Zeit gehört nicht in die Anlage Kind
        Wie lange hast du KG bekommen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

          KG habe ich bis zum 1.6. bekommen - Unterhalt bis zum 1.8. gezahlt

          Kommentar


            #6
            AW: Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

            Zitat von Theophilus Beitrag anzeigen
            KG habe ich bis zum 1.6. bekommen - Unterhalt bis zum 1.8. gezahlt
            Hallo,

            Dann füllst du aus Studium 01.01. - 31.05. fertig keine Eingabe zu Beschäftigungsverhältnissen
            Eventuell Anlage Unterhalt für den Zeitraum Ende Studium Beginn Arbeitsaufnahme

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

              Danke FIGUL!

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                #8
                AW: Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

                Eine Frage habe ich nun doch noch -
                "Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen" Nein oder?
                Also er hat 6/2018 seinen Master gemacht.

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                  #9
                  AW: Unterschied Beschäftigungsverhältnis / Erwerbstätigkeit

                  Zitat von Theophilus Beitrag anzeigen
                  Eine Frage habe ich nun doch noch -
                  "Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen" Nein oder?
                  Also er hat 6/2018 seinen Master gemacht.
                  Hallo Antwort ist -ja-
                  Voraussetzung für Master ist ja Bachelor
                  und der Bachelor wäre das 1. Studium

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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