Moin, moin,
meine Tochter hat in 2018 eine zweite Berufsausbildung gemacht. In dieser Zeit haben wir ihr Unterhalt gezahlt und die Beiträge für die Krankenkasse übernommen.
Darum habe ich eine Anlage Unterhalt erstellt. Dort habe ich die gezahlten Beiträge unter "In den Unterhaltsaufwendungen enthaltene übernommene Beiträge zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen für die unterstützte Person, die von der unterstützten Person als Versicherungsnehmer geschuldet und von mir getragen wurden" eingetragen.
Verstehe ich das richtig, dass die gezahlten Beiträge zu den direkt an die Tochter überwiesenen Beträge addiert werden müssen?
Nun verwirrt mich, dass das Thema bei der Anlage Vorsorgeaufwand erneut aufgegriffen wird: "7 - Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge"
Müssen die Beiträge an beiden Orten eingetragen werden? Wenn nein, wo gehören sie hin?
Nachtrag: sie ist 27 - also aus dem Kindergeld ist sie raus
meine Tochter hat in 2018 eine zweite Berufsausbildung gemacht. In dieser Zeit haben wir ihr Unterhalt gezahlt und die Beiträge für die Krankenkasse übernommen.
Darum habe ich eine Anlage Unterhalt erstellt. Dort habe ich die gezahlten Beiträge unter "In den Unterhaltsaufwendungen enthaltene übernommene Beiträge zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen für die unterstützte Person, die von der unterstützten Person als Versicherungsnehmer geschuldet und von mir getragen wurden" eingetragen.
Verstehe ich das richtig, dass die gezahlten Beiträge zu den direkt an die Tochter überwiesenen Beträge addiert werden müssen?
Nun verwirrt mich, dass das Thema bei der Anlage Vorsorgeaufwand erneut aufgegriffen wird: "7 - Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge"
Müssen die Beiträge an beiden Orten eingetragen werden? Wenn nein, wo gehören sie hin?
Nachtrag: sie ist 27 - also aus dem Kindergeld ist sie raus
Kommentar