Hallo,
ich habe für meine Mutter Steuererklärungen für 2017 und 2018 gemacht. Sie hat im Jahr 2000 ihre erste Rente erhalten, und seit 2004 auch noch Witwenrente. ELSTER hat einen Steuerfreibetrag von 50% für beide Jahre angenommen. Als jedoch die Bescheide ankamen war die Rückzahlung erheblich weniger als erwartet, da tatsächlich ein geringerer Steuerfreibetrag von etwa 42% in 2017, und etwa 41% in 2018 genommen wurde. Was ist da falsch und was ist richtig? Warum verwendet das Finanzamt einen anderen Steuerfreibetrag als ELSTER?
ich habe für meine Mutter Steuererklärungen für 2017 und 2018 gemacht. Sie hat im Jahr 2000 ihre erste Rente erhalten, und seit 2004 auch noch Witwenrente. ELSTER hat einen Steuerfreibetrag von 50% für beide Jahre angenommen. Als jedoch die Bescheide ankamen war die Rückzahlung erheblich weniger als erwartet, da tatsächlich ein geringerer Steuerfreibetrag von etwa 42% in 2017, und etwa 41% in 2018 genommen wurde. Was ist da falsch und was ist richtig? Warum verwendet das Finanzamt einen anderen Steuerfreibetrag als ELSTER?
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