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Dienstwagen - Wie wird es berechnet und wo wird es eingegeben?

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    Dienstwagen - Wie wird es berechnet und wo wird es eingegeben?

    Hallo zusammen,

    auch ich habe versucht in zahlreichen Beiträgen ein ähnlichen Fall wie meinen zu finden; leider ohne Erfolg. Daher freue ich mich sehr, wenn es hier einen klugen Kopf gibt, der mir helfen kann.

    Nun zu meiner Situation:

    Ich habe seit 2018 einen Dienstwagen. Er hat neu 25.200€ gekostet. Auf meinen monatlichen Gehaltszetteln sehe ich, dass er mit 1% versteuert wird.
    Ich fahre jeden Arbeitstag 3km zum Bahnhof und steige dann in den Zug. Privat nutzte ich ihn für das übliche.
    Jetzt habe ich gelesen, dass man irgendwas bei der Steuererklärung angeben muss (km X 0,03% ?!?). Was genau müsste ich also berechnen und wo genau muss ich das eingeben (Elster)? In meiner elek. Lohnsteuerbescheinigung habe ich nämlich nur die üblichen Zeilen ausgefüllt.

    Vielen Dank vorab.

    #2
    AW: Dienstwagen - Wie wird es berechnet und wo wird es eingegeben?

    Um die Besteuerung des geldwerten Vorteils muss sich dein Arbeitgeber im Rahmen des Lohnsteuerabzugs kümmern.

    Der müsste auch den Zuschlag für die Fahrten Wohnung - Tätigkeitsstätte erfassen. Du dazu selbst normalerweise nichts angeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Dienstwagen - Wie wird es berechnet und wo wird es eingegeben?

      Hallo Charlie24,

      vielen Dank vorab.
      Das heißt ich gebe erstmal gar nichts weiter an? Ich meine, die 3 Kilometer pro Tag zur Arbeit muss ich doch irgendwie erfassen, oder?

      VG

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        #4
        AW: Dienstwagen - Wie wird es berechnet und wo wird es eingegeben?

        Den Arbeitsweg müsste dein Arbeitgeber bzw. die Lohnbuchhaltung als Zuschlag zu den 1% erfassen, wobei die selbst prüfen müssen, ob es zulässig ist, den Zuschlag auf den Weg zum Bahnhof zu beschränken.

        Ob die das gemacht haben, siehst du doch aus dem Betrag auf der Lohnabrechnung. Wenn dort monatlich nur 252,00 € Sachbezug bzw, geldwerter Vorteil vermerkt sind, dann wurde es nicht richtig gemacht.

        Du selbst erklärst deine Entfernungspauschale, sonst nichts. Anders wäre es nur, wenn du ein Fahrtenbuch führen würdest.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Dienstwagen - Wie wird es berechnet und wo wird es eingegeben?

          Ah, okay. Dann hat mein AG das wohl nicht richtig gemacht. Ich habe nur die 252€ - 1% Regelung drauf zu stehen.
          Meinst du es macht Sinn meinen AG darauf aufmerksam zu machen B-) ?

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            #6
            AW: Dienstwagen - Wie wird es berechnet und wo wird es eingegeben?

            Meinst du es macht Sinn meinen AG darauf aufmerksam zu machen B-) ?
            Das macht durchaus Sinn. Das fällt bei Lohnsteueraußenprüfungen erfahrungsgemäß auf.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Dienstwagen - Wie wird es berechnet und wo wird es eingegeben?

              Mist, und ich dachte ich komm davon. Aber dann weiß ich, dass ich ganz kurzfristig nachhaken muss.

              Wenn ich dann endlich den die richtigen Werte durch meinen AG mitgeteilt bekomme, ändert sich dann der elek. Lohnsteuerauszug? hab ich dann eine oder mehr Zahlen drauf? Sodass ich in der Anlage N was nachtragen kann/ muss?

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                #8
                AW: Dienstwagen - Wie wird es berechnet und wo wird es eingegeben?

                Für 2018 darf da nichts mehr geändert werden, das wird 2019 korrigiert und wirkt sich auch erst 2019 aus.

                Die 1%-Regelung führt häufig zu deutlich höheren Steuern als die Abrechnung nach Fahrtenbuch, wobei die Führung eines Fahrtenbuchs natürlich aufwändig ist.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Dienstwagen - Wie wird es berechnet und wo wird es eingegeben?

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Für 2018 darf da nichts mehr geändert werden, das wird 2019 korrigiert und wirkt sich auch erst 2019 aus.

                  Die 1%-Regelung führt häufig zu deutlich höheren Steuern als die Abrechnung nach Fahrtenbuch, wobei die Führung eines Fahrtenbuchs natürlich aufwändig ist.
                  Da rächt sich die Bequemlichkeit (Pauschalierung) mit dem Aufwand (Fahrtenbuch).
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    Hallo, ich habe ein Problem bei der Steuererklärung bzw. weiß ich nicht wo ich es eintragen soll.
                    Mein Mann ist Bauleiter und hat einen Firmenwagen womit er jeden Tag auf seine Baustellen fährt und es aber auch privat nutzen kann. Er führt deshalb ein Fahrtenbuch, damit er genau belegen kann, wann er privat damit fährt.
                    Bisher haben wir unsere Steuererklärung über ein Büro machen lassen. Da dies aber immer mit Problemen verlaufen ist möchte ich es jetzt selbst versuchen.
                    Kann aber nicht finden, wo ich das eintragen kann. Habe auch eine Kostenaufstellung Dienstfahrzeug von der Firma erhalten, die ich auch nirgends eintragen kann.
                    Kann mir da jemand helfen?

                    Muecke23

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                      #11
                      Er führt deshalb ein Fahrtenbuch, damit er genau belegen kann, wann er privat damit fährt.
                      Wie behandelt denn der AG den Firmenwagen beim Lohnsteuerabzug ? 1%-Regelung oder Fahrtenbuch ?

                      Eintragen kann man da bei Mein ELSTER nichts direkt. Eine günstigere Abrechnung auf Fahrtenbuchbasis muss über eine Kürzung

                      des Bruttolohneintrags umgesetzt werden. Die meisten kommerziellen Steuerprogramme bieten dafür Eingabemasken, so komfortabel

                      ist aber Mein ELSTER nicht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        1% Regelung

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                          #13
                          1% Regelung
                          Du wirst die Vergleichsberechnung mit Excel erstellen müssen. Neben der Bescheinigung des AG zu den tatsächlichen Kosten

                          und dem Fahrtenbuch muss nach meiner Erfahrung auch eine Bescheinigung des AG über die Höhe des beim Lohnsteuerabzug

                          berücksichtigten geldwerten Vorteils eingereicht werden. Der Bruttolohn in Zeile 6 in Zeile der Anlage N ist gemäß dem Ergebnis

                          der Vergleichsberechnung zu reduzieren.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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