Hallo,
ich habe im Feb. 2018 mein erstes Kind bekommen und war in 2018 durchgängig in Mutterschutz und Elternzeit. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet. Ich war im gesamten Zeitraum freiwillig gesetzlich krankenversichert und musste während der Elternzeit die KV und Pflegeversicherung selbst zahlen.
Muss ich in diesem Fall in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 "nein" ankreuzen? Oder zählt der Zuschuss den ich von meinem Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld erhalten habe als "steuerfreier Arbeitgeberbeitrag"?
Wo gebe ich den Zusatzbeitrag an? Rechne ich den Zusatzbeitrag zum regulären Beitrag und gebe beides addiert in Zeile 17 an?
Meine Tochter ist über mich familienversichert. Kann/muss ich den Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag in den Zeilen 31 und 33 der Anlage Kind noch mal angeben? Laut mehrerer Quellen, die ich zur Anlage Kind gelesen habe, trägt man sie dort ein, wenn man selbst Versicherungsnehmer für das Kind war, oben im Formular steht aber "nicht in Anlage Vorsorgeaufwand erhalten" (dann wären die Beiträge ja doppelt berücksichtigt, oder?).
Bei "Anspruch auf Kindergeld" in der Anlage Kind müssen mein Partner und ich als Unverheiratete, zusammenlebende Eltern jeweils die Hälfte des gesamten Kindergeldanspruchs in unsere Steuererklärungen eintragen, oder?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Viele Grüße
Casiopeia
ich habe im Feb. 2018 mein erstes Kind bekommen und war in 2018 durchgängig in Mutterschutz und Elternzeit. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet. Ich war im gesamten Zeitraum freiwillig gesetzlich krankenversichert und musste während der Elternzeit die KV und Pflegeversicherung selbst zahlen.
Muss ich in diesem Fall in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 "nein" ankreuzen? Oder zählt der Zuschuss den ich von meinem Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld erhalten habe als "steuerfreier Arbeitgeberbeitrag"?
Wo gebe ich den Zusatzbeitrag an? Rechne ich den Zusatzbeitrag zum regulären Beitrag und gebe beides addiert in Zeile 17 an?
Meine Tochter ist über mich familienversichert. Kann/muss ich den Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag in den Zeilen 31 und 33 der Anlage Kind noch mal angeben? Laut mehrerer Quellen, die ich zur Anlage Kind gelesen habe, trägt man sie dort ein, wenn man selbst Versicherungsnehmer für das Kind war, oben im Formular steht aber "nicht in Anlage Vorsorgeaufwand erhalten" (dann wären die Beiträge ja doppelt berücksichtigt, oder?).
Bei "Anspruch auf Kindergeld" in der Anlage Kind müssen mein Partner und ich als Unverheiratete, zusammenlebende Eltern jeweils die Hälfte des gesamten Kindergeldanspruchs in unsere Steuererklärungen eintragen, oder?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Viele Grüße
Casiopeia
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