Hallo allerseits,
ich habe ein paar Fragen zur Ermittlung der Fahrtkosten in der EÜR für 2019.
Ich möchte in Zeile 83 meine Ausgaben für CarSharing und den öffentlichen Nahverkehr eintragen. Muss hier jedes gekaufte Ticket einzeln mit Datum eingetragen werden, oder genügt die Summe der jeweiligen Tickets bzw. Rechnungen?
Ich möchte die Entfernungspauschale für die Fahrten zur ersten Betriebsstätte nutzen. Diese wird in Zeile 86 eingetragen, richtig? Was kommt dann in Zeile 85? Kann ich die Bahntickets, welche ich für den Weg zur ersten Betriebsstätte gekauft habe dann trotzdem noch in Zeile 83 eintragen? Oder kommen diese dann in Zeile 85 anstatt 83?
Ich habe weiterhin ein Kleingewerbe als Musiker, wofür ich eine zweite EÜR erstellen muss. Im Rahmen dieser Tätigkeit war ich im vergangenen Jahr in einem Zeitraum für ein Projekt an einem Theater einer anderen Stadt tätig. Kann ich das Theater dort dann als erste Betriebsstätte angeben und die Fahrten dorthin pauschal in km angeben (in Zeile 86). Wenn ich das mache, kann ich dann trotzdem noch die Kosten der Zugtickets in Zeile 83 angeben, oder muss ich mich entscheiden, ob ich die km pauschal verrechnen oder Zugtickets angeben möchte.
Reicht es bei den Zugtickts die Summe der Kosten anzugeben, oder muss ich jede Fahrt einzeln aufführen?
Vielen dank schonmal und schöne Grüße,
bleibt gesund!
ich habe ein paar Fragen zur Ermittlung der Fahrtkosten in der EÜR für 2019.
Ich möchte in Zeile 83 meine Ausgaben für CarSharing und den öffentlichen Nahverkehr eintragen. Muss hier jedes gekaufte Ticket einzeln mit Datum eingetragen werden, oder genügt die Summe der jeweiligen Tickets bzw. Rechnungen?
Ich möchte die Entfernungspauschale für die Fahrten zur ersten Betriebsstätte nutzen. Diese wird in Zeile 86 eingetragen, richtig? Was kommt dann in Zeile 85? Kann ich die Bahntickets, welche ich für den Weg zur ersten Betriebsstätte gekauft habe dann trotzdem noch in Zeile 83 eintragen? Oder kommen diese dann in Zeile 85 anstatt 83?
Ich habe weiterhin ein Kleingewerbe als Musiker, wofür ich eine zweite EÜR erstellen muss. Im Rahmen dieser Tätigkeit war ich im vergangenen Jahr in einem Zeitraum für ein Projekt an einem Theater einer anderen Stadt tätig. Kann ich das Theater dort dann als erste Betriebsstätte angeben und die Fahrten dorthin pauschal in km angeben (in Zeile 86). Wenn ich das mache, kann ich dann trotzdem noch die Kosten der Zugtickets in Zeile 83 angeben, oder muss ich mich entscheiden, ob ich die km pauschal verrechnen oder Zugtickets angeben möchte.
Reicht es bei den Zugtickts die Summe der Kosten anzugeben, oder muss ich jede Fahrt einzeln aufführen?
Vielen dank schonmal und schöne Grüße,
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