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Zwei Lohnsteuerbescheinigungen für einen Zeitraum

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    Zwei Lohnsteuerbescheinigungen für einen Zeitraum

    Liebes Forum!

    Ich habe bei dem Übertrag von meiner Lohnsteuerbescheinigung ein Problem.

    Ich befinde mich in der Ausbildung im öffentlichen Dienst (Referendariat) und erhalte hier eine Vergütung. Bis Ende September 2019 hatte ich gleichzeitig eine Stelle an der hiesigen Universität inne. Daher habe ich zwei verschiedene Lohnabrechnungen, einen pro Tätigkeit, erhalten.

    Für meine Tätigkeit im Referendariat habe ich für 2019 zwei Bescheide bekommen - einer davon für den Zeitraum 01.01.2019-30.09.2019, einer für den Zeitraum 01.10.2019-31.12.2019. Dies hängt wohl damit zusammen, dass ich bis zum 30.09.2019 parallel einen weiteren Job hatte, was sich dann wohl auf die Steuer ausgewirkt hat.

    Der Bescheid für den Zeitraum vom 01.10.2019-31.12.2019 weist lediglich in den Feldern 25-27 (Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) Eintragungen aus. Allerdings befinden sich in der Bescheinigung 01.01.2019-30.09.2019 ebenfalls in diesen Zeilen Beträge. Sind diese Beträge für die Angabe im ELSTER-Forumlar zu addieren? Wenn ja: Muss diese Addition extern erfolgen oder gibt es hierfür ein besonderes Feld bei ELSTER?Oder gelten nur die aus dem "späteren" Bescheid?

    Ich freue mich sehr über jede Hilfe und bedanke mich schon im Voraus!

    Herzliche Grüße
    emie

    #2
    Hallo,

    da fehlt doch noch ein Job.
    In ElsterFormular werden die Daten zur KV,RV,PV aus der Anlage N in die Anlage Vorsorgeaufwendungen
    direkt und addiert übernommen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort! Heißt das also, dass ich alle drei Jobs (bzw. die zwei Beträge für den ersten Job und den Betrag für den anderen Job) "selbst" zusammenrechnen und in der jeweiligen Zeile in Anlage N eintragen muss?

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        #4
        Hallo,

        nein, Du kannst in der Anlage N eine weitere Lohnsteuerbescheinigung hinzufügen - oben rechts-

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Oben rechts finde ich leider nur den Butto "Speichern und Formular verlassen", aber keine Möglichkeit, eine weitere Bescheinigung hinzuzufügen.

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            #6
            Zitat von emie Beitrag anzeigen
            Oben rechts finde ich leider nur den Butto "Speichern und Formular verlassen", aber keine Möglichkeit, eine weitere Bescheinigung hinzuzufügen.
            Das klingt aber nicht nach ElsterFormular, eher nach Mein Elster!

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              #7
              Entschuldige! Der Herr oben meinte, ich sei bei schriebe fälschlicher Weise unter Mein Elster ("Du postest unter Mein Elster und schreibst von ElsterFormular"). Die Verwirrung tut mir sehr leid, ich kenne mich leider mit diesen ganzen Modulen selbst gar nicht aus.

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                #8
                Hallo,

                du brauchst dich auch nicht mit den ganzen Modulen auszukennen.
                Es genügt, wenn man die Erläuterungen zu den einzelnen Foren LIEST!!
                Jetzt bist du doch in MeinElster.
                Macht Riesenspass auf solche Threads zu antworten

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Dann hatte ich mich ja ursprünglich doch richtig informiert gehabt und habe dann auf deinen Hinweis hin fälschlicher Weise gewechselt. Ich wollte damit keine Umstände machen, finde es aber dennoch nicht ganz fair, dafür von Dir nun so einen miesen Kommentar zu erhalten.

                  Zusätzlich ist der alte Thread nun "geschlossen".

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    nur zur Erinnerung, Zitat aus deinem ersten Beitrag:
                    Sind diese Beträge für die Angabe im ELSTER-Forumlar zu addieren?

                    Meine Frage: was soll man dazu sagen (bezügl. deines Kommentars)

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Naja, der Begriff Formular steht ja für einen "amtlichen Vordruck zur Beantwortung bestimmter Fragen oder für bestimmte Angaben" (Duden) - und ist damit umfassend gemeint gewesen i.S.v. das Formular in Elster. Wie oben gesagt, ich wollte dadurch keine Umstände machen, aber finde die scharfe Reaktion etwas überzogen.
                      Zuletzt geändert von emie; 27.03.2020, 19:43.

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                        #12
                        Hallo,

                        Entschuldigung

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          Solange es das Programm ElsterFormular noch gibt, ist die Verwendung des Begriffs eben irreführend. Die richtigen Begriffe sind deshalb wichtig,

                          weil die Eingaben bei ElsterFormular und bei Mein ELSTER nicht in gleicher Weise erfolgen. In ElsterFormular müsstest du gar nichts addieren, da

                          lassen sich alle Lohnsteuerbescheinigungen einzeln eintragen einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung. In Mein ELSTER musst du Beiträge

                          zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung extern addieren und die Summe in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Bruttolohn und Steuern

                          kannst du aber in Mein ELSTER ebenfalls einzeln erfassen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Wunderbar, vielen Dank für die Antwort.

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