Hallo, ich habe eine Frage zum eintragen / berechnen der Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung. Ich arbeite in einem SOS Kinderdorf und habe dort pro Woche meistens 3 Tage „normal“ und dann 3 Tage am Stück, bzw. durch, ohne nach Hause zu fahren. Also wären das 2 Nächte und 1 Anreise- und 1 Abreisetag jeweils. So ist es fast jede Woche. Muss ich bei den Pauschbeträgen für Mehraufwendungen (53) die Anzahl der An- und Abreisetagen eintragen. Und die Tage, welche ich auf der Arbeit bleibe, dann bei (54) die Anzahl der Tage, die ich dort bin. Ich bin ja dann an diesen jeweils 24std abwesend von zu Haue.
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Mehraufwendungen für Verpflegung
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Leider steht im Eingabeformular in der Zeile für den Titel: Name eingeben ...Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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